Welche Verwertungsrechte habe ich an meinem Werk?
Als Urheber können Sie darüber bestimmen, ob, wann und wie Ihr Werk verwendet werden darf. Insbesondere verfügen Sie über die folgenden Rechte:
- Vervielfältigungsrecht: Recht, das Werk durch irgendein Verfahren zu vervielfältigen (Herstellung von weiteren Werkexemplaren), ob unverändert oder verändert spielt keine Rolle.
- Verbreitungsrecht: Recht, das Werk anzubieten, zu veräussern oder auf eine andere Art in Verkehr zu bringen.
- Recht des Zugänglichmachens: Recht, das Werk in ein Kommunikationsnetz wie das Internet zu stellen, so dass die Öffentlichkeit Zugang dazu hat und das Werk beispielsweise herunterladen kann.
- Aufführungs- und Vorführungsrecht: Recht, das Werk öffentlich vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen, oder es auf andere Art wahrnehmbar zu machen.
- Bearbeitungsrecht: Recht zu entscheiden, ob, wann und wie das Werk geändert werden und ob es zur Schaffung eines neuen Werks dienen darf (z. B. eine Übersetzung).
Aktuelles
01.01.2021 | Recht und Politik
Zeitschrift sic! ab 2021 in Partnerschaft mit dem Helbing Lichtenhahn Verlag
...mehr lesen
18.12.2020 | Medienmitteilung, Herkunftsangaben, Recht und Politik
Die Marke «Schweiz» ist angemessen geschützt
...mehr lesen
17.12.2020 | Patente, Medienmitteilung
Neuer Rekord: Über tausend Schweizer Erfindungen unter der Lupe
...mehr lesen
Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
Swiss Innovation Forum 2020 wird zum Online-Festival
...mehr lesen
24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
...mehr lesen
08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
...mehr lesen