Zitieren aus Werken
Auch zitieren ist erlaubt: Zur Erläuterung, Veranschaulichung oder um auf etwas Bestimmtes hinzuweisen, darf jedermann Stellen aus veröffentlichten Werken wörtlich wiedergeben. Und zwar nicht nur aus Büchern, sondern auch aus Vorträgen, Musikstücken oder Filmen. Ob das Zitieren von Werken der bildenden Kunst und von Fotografien von der gesetzlichen Regelung auch erfasst ist, war lange umstritten. Die Botschaft zur Revision stellt klar, dass auch diese Werkkategorien unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Bedingungen zitiert werden können.
Das Gesetz erlaubt das Zitieren unter folgenden Bedingungen: Das Zitat muss der Erläuterung, der Veranschaulichung oder als Hinweis dienen und darf nicht länger als nötig sein. Zudem müssen Sie das Zitat als solches bezeichnen und die Quelle angeben. Nennt die Quelle den Urheber, müssen Sie auch diesen erwähnen.
Beispiel: In einem Artikel über Friedrich Dürrenmatt dürfen Sie aus Werken des Schriftstellers, Biographien oder Studien zitieren, wenn Sie diese Zitate zur Veranschaulichung Ihrer Aussagen verwenden. Vom Zitatrecht nicht erfasst ist hingegen, wenn Sie Ihren Artikel mit Fotografien von Dürrenmatt lediglich ausschmücken, ohne auf diese Bilder explizit Bezug zu nehmen.
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