Creative Commons und andere freie Lizenzen
Manche Urheber stellen ihre Werke unter sogenannte freie Lizenzen (Open Licenses) jedem zur Verfügung, der diese Werke nutzen will. Typische freie Lizenzen sind die Creative Commons Lizenz oder die GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Die Bedingungen sind dabei minimal. Oft reicht es, den Urheber zu nennen. Aber selbst minimale Bedingungen müssen erfüllt werden. Andernfalls liegt eine Vertragsverletzung vor und es können Kosten anfallen, selbst wenn es sich grundsätzlich um eine Gratislizenz handelt. Zudem lohnt es sich sicherzustellen, dass der Lizenzgeber auch tatsächlich über die Rechte verfügt, die er mit der freien Lizenz einräumt. Ist er nicht der Urheber oder hat er die Rechte bereits früher abgetreten, kann der Nutzer/Lizenznehmer schadenersatzpflichtig werden, weil der gute Glaube hier nicht geschützt wird.
Aktuelles
01.01.2021 | Recht und Politik
Zeitschrift sic! ab 2021 in Partnerschaft mit dem Helbing Lichtenhahn Verlag
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18.12.2020 | Medienmitteilung, Herkunftsangaben, Recht und Politik
Die Marke «Schweiz» ist angemessen geschützt
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17.12.2020 | Patente, Medienmitteilung
Neuer Rekord: Über tausend Schweizer Erfindungen unter der Lupe
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Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
Swiss Innovation Forum 2020 wird zum Online-Festival
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24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
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08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
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