Prioritätsrecht und Patentfamilie

Die erste Patentanmeldung zu einer Erfindung begründet die Priorität. Wird die gleiche Erfindung innert 12 Monaten in weiteren Ländern zum Patent angemeldet, bildet sich eine Patentfamilie.

 

Wir stellen Ihnen die Begriffe Priorität und Patentfamilien etwas genauer vor:

 

Priorität

Mit der Anmeldung Ihrer Erfindung in der Schweiz oder einem anderen Mitgliedsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) oder der Welthandelsorganisation (WTO) beginnt die Prioritätsfrist zu laufen. Sie haben nun 12 Monate Zeit, dieselbe Erfindung in weiteren Ländern zum Patent anzumelden. Dabei können Sie das Prioritätsdatum beanspruchen. Das heisst, dass für diese weiteren Anmeldungen dieses Prioritätsdatum für die Beurteilung der Neuheit berücksichtigt wird.

 

Patentfamilien

Die technischen Unterlagen der ersten Patentanmeldung sind die Prioritätsunterlagen. Eine Gruppe von Patentdokumenten, die sich auf die gleichen Prioritätsunterlagen beziehen, wird als Patentfamilie bezeichnet. Da es in verschiedenen nationalen Patentprüfungsverfahren zu unterschiedlichen Änderungen des ursprünglichen Textes kommen kann, ist der beanspruchte Schutzumfang einzelner Patentfamilienmitglieder nicht immer genau gleich. Es handelt sich jedoch grundsätzlich um dieselbe Erfindung.

 

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