Prioritätsrecht, Patentfamilie und vorläufiger Schutz
Die erste Patentanmeldung zu einer Erfindung begründet die Priorität. Wird die gleiche Erfindung innert 12 Monaten in weiteren Ländern zum Patent angemeldet, bildet sich eine Patentfamilie. Bis zur Erteilung des Patents oder der Patente ist die Erfindung vorläufig geschützt.
Wir stellen Ihnen die Begriffe Priorität, Patentfamilien, vorläufiger Schutz etwas genauer vor:
Priorität
Mit der Anmeldung Ihrer Erfindung in der Schweiz oder einem anderen Mitgliedsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) oder der Welthandelsorganisation (WTO) beginnt die Prioritätsfrist zu laufen. Sie haben nun 12 Monate Zeit, dieselbe Erfindung in weiteren Ländern zum Patent anzumelden. Dabei können Sie das Prioritätsdatum beanspruchen. Das heisst, dass für diese weiteren Anmeldungen dieses Prioritätsdatum für die Beurteilung der Neuheit berücksichtigt wird.
Patentfamilien
Die technischen Unterlagen der ersten Patentanmeldung sind die Prioritätsunterlagen. Eine Gruppe von Patentdokumenten, die sich auf die gleichen Prioritätsunterlagen beziehen, wird als Patentfamilie bezeichnet. Da es in verschiedenen nationalen Patentprüfungsverfahren zu unterschiedlichen Änderungen des ursprünglichen Textes kommen kann, ist der beanspruchte Schutzumfang einzelner Patentfamilienmitglieder nicht immer genau gleich. Es handelt sich jedoch grundsätzlich um dieselbe Erfindung.
Vorläufiger Schutz
Vom Datum der Anmeldung an geniessen Sie einen vorläufigen Schutz auf Ihre Erfindung – sofern das Patent später erteilt wird. Im Verlauf der Patentprüfung müssen Sie die Patentansprüche und damit den Schutzumfang aber unter Umständen noch anpassen oder einschränken. Erst nach der Erteilung des Patents geniessen Sie den vollen und durchsetzbaren Rechtsschutz, der dann rückwirkend ab dem Prioritätsdatum gilt.
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