Repräsentativität der gesuchstellenden Gruppierung

Gesuche für die Eintragung von GUB und GGA sind von einer für sämtliche Benutzer der Bezeichnung im betreffenden geografischen Gebiet repräsentativen Gruppierung einzureichen.

 

Repräsentativität der gesuchstellenden Gruppierung

Die Mitglieder der Gruppierung, die ein Gesuch für die Eintragung einer GUB oder GGA stellt, müssen mindestens die Hälfte des gesamten Produktionsvolumens des betreffenden Erzeugnisses ausmachen. Gesuche für die Eintragung einer GGA benötigen ausserdem die Unterstützung von mehr als 60% der Akteure, die das Endprodukt in Verkehr bringen, während im Fall einer GUB die Zustimmung von mehr als 60% der an einem der Produktionsschritte gemäss Pflichtenheft beteiligten Akteure erforderlich ist.

 

Spezialfälle

Einzelpersonen können ebenfalls Eintragungsgesuche einreichen, wenn sie als Einzige dazu bereit sind und sich das betreffende geografische Gebiet oder die Eigenschaften des betreffenden Erzeugnisses klar von den angrenzenden geografischen Gebieten oder den von dort stammenden Erzeugnissen unterscheiden.

Gesuche für die Eintragung ausländischer GUB oder GGA können von einer repräsentativen Gruppierung oder den betreffenden Behörden des Ursprungslandes eingereicht werden.

 

Fragen zu Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben nicht landwirtschaftlicher Erzeugnisse können per E-Mail an unsere Experten gerichtet werden.
E-Mail: aop-igpnot shown@ipito make life hard for spam bots.ch

 

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