Häufige Fragen

Design

 

Was ist ein Design?

 

Designs sind kreative neue Gestaltungen, die Sie eintragen und damit schützen können. Und zwar sowohl flächenhafte Designs, wie Stoffmuster oder Flaschenetiketten, als auch Formen, wie Uhren, Lampen oder Sessel.

 

Wieso ein Design schützen?

 

Design spricht das Auge an und löst häufig den Kaufentscheid aus. Gutes Design zu entwerfen ist kosten- und zeitintensiv. Deswegen sollen auch Sie die Früchte Ihrer Arbeit ernten – und nicht Nachahmer und Plagiatoren.

 

Als Inhaber eines geschützten Designs können Sie Dritten während bis zu 25 Jahren verbieten, Ihr Design gewerblich zu nutzen. Sie können Ihr Schutzrecht ausserdem wie andere Güter handeln: es beispielsweise verkaufen; oder lizenzieren, also anderen Nutzungsrechte einräumen. Wie Sie ein Design schützen und verwerten können, erfahren Sie auf unseren Seiten.

 

 

Was kann als Design geschützt werden?

 

Ein Design kann geschützt werden, wenn es die Voraussetzungen für den Designschutz erfüllt:

 

  • Das Design ist neu.
  • Das Design weist Eigenart auf, das heisst, sein Gesamteindruck unterscheidet sich genügend von bestehenden Designs.

 

Diese zwei Voraussetzungen prüfen wir nicht – weshalb Sie sie vor der Anmeldung selbst prüfen sollten: Finden Sie heraus, ob Ihr Design neu ist. Gibt es vielleicht ein identisches oder ähnliches bereits geschütztes oder der Öffentlichkeit zugänglich gemachtes Design? Informieren Sie sich zum Beispiel in Fachgeschäften, über Suchmaschinen im Internet, in der Fachliteratur und an Fachmessen.

 

In der Designdatenbank finden Sie Informationen zu national eingetragenen und zu gelöschten Designs.

 

Weitere Informationen:

Design Recherchen

 

Was kann nicht als Design geschützt werden?

 

Nicht als Design geschützt werden können:

  • immaterielle Objekte, zum Beispiel musikalische Schöpfungen,
  • Ideen und Konzepte,
  • Designs, die sich ausschliesslich aus der Verwirklichung einer technischen Funktion ergeben, beispielsweise die Form eines Schraubengewindes,
  • Designs, die rechts-, sitten- oder ordnungswidrig sind,
  • Die Herstellungsweise, der Nützlichkeitszweck oder die technische Wirkung eines Gegenstandes.

 

Nicht schützbare Aspekte eines Designs

 

Wie schütze ich ein Design in der Schweiz?

 

Sie wollen Ihr Design in der Schweiz schützen: Senden Sie uns ein korrekt ausgefülltes Eintragungsgesuch zusammen mit mindestens einer qualitativ guten Abbildung des Designs (Zeichnung oder Foto) zu. Sie können mit einem einzigen Eintragungsgesuch auch mehrere Designs anmelden, wenn sie zur selben Warenkategorie (Klassifikation gemäss Locarno-Abkommen) gehören.

Ein Design wird bei seiner Eintragung veröffentlicht. Sind Sie Trendsetter? – Dann können Sie die Veröffentlichung bis zu 30 Monate nach der Erstanmeldung aufschieben lassen.

Aufschub der Publikation

 

Wie schütze ich ein Design im Ausland?

 

Nutzen Sie nach der Anmeldung die Prioritätsfrist, wenn Sie Ihr Design auch im Ausland schützen wollen: Während sechs Monaten nach der Erstanmeldung können Sie für den Schutz im Ausland das Anmeldedatum des schweizerischen Eintragungsgesuchs beanspruchen. Während dieser Zeit bleibt die Neuheit bestehen.

Um Ihr Design auch im Ausland zu schützen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: Internationale Anmeldungen über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (OMPI/WIPO), die Hinterlegung beim EUIPO (European Union Intellectual Property Office) für Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, oder die direkte Anmeldung in anderen Staaten.
 
nationale oder internationale Anmeldung

 

Alternativen zum Design

 

Nicht jede kreative neue Gestaltung ist mit einem Design am besten geschützt. Um sich vor Nachahmung zu schützen, stehen Ihnen neben dem Designschutz folgende Möglichkeiten offen:


Veröffentlichen

Wollen Sie Ihr Design nicht eintragen, gleichzeitig aber verhindern, dass jemand anderes es schützen lässt, können Sie dieses veröffentlichen. Zum Beispiel über eine Publikationsplattform oder einen Artikel in einer Zeitschrift. Durch die Veröffentlichung gilt Ihr Design als bekannt, und niemand kann es mehr rechtsgültig schützen lassen. Sie selbst können Ihr Design weiterhin nutzen – allerdings auch Ihre Mitbewerber.

 

Andere Schutzrechte

Gestaltungen wie Logos oder dreidimensionale Formen, mit denen Sie Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen, können Sie auch als Marke schützen.


Eine Übersicht über die Schutzrechte finden Sie unter KMU und Einsteiger

 

Jede dieser Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile. Ein Spezialist hilft Ihnen gerne dabei, die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen und eine Schutzrechtsstrategie zu entwickeln.

 

Verzeichnis der Markenberater und Patentanwälte

 

Nach der Eintragung – was nun?

 

Mit dem Eintrag ins Designregister haben Sie den wichtigsten Schritt getan, um als Erstanmelder die Rechte an Ihrem Design wahren zu können. Doch Sie selbst wissen am besten, dass die Konkurrenz nicht schläft. Beobachten Sie den Markt weiterhin aufmerksam, um allfällige Trittbrettfahrer und Nachahmer frühzeitig zu erkennen.
 
Design durchsetzen

 

Sind Sammelhinterlegungen möglich?

 

Ja. sofern alle Gegenstände derselben Warenkategorie angehören.

 

Welche Formalitäten sind beim Designschutz notwendig?

 

Das Hinterlegungsverfahren ist einfach. Es genügt, ein offizielles oder von uns anerkanntes Formular auszufüllen und zusammen mit mindestens einer reproduktionsfähigen Abbildung je Design einzureichen.

 

Wie lange dauert der Designschutz?

 

Die 1. Schutzperiode dauert 5 Jahre. Es besteht die Möglichkeit, den Schutz um weitere 4 Schutzperioden à je 5 Jahre zu verlängern. Ein Design kann also während maximal 25 Jahren geschützt sein.

 

Was bedeutet "Aufschub" der Publikation?

 

Wenn Sie Ihr Design noch nicht der Öffentlichkeit zeigen möchten - zum Beispiel um einer Trenderkennung vorzubeugen oder weil Sie noch ein Patent anmelden wollen -, so können Sie den Aufschub der Publikation verlangen. Dieser dauert ab Hinterlegungs- beziehungsweise Prioritätsdatum maximal 30 Monate.

 

Was ist ein Beschreibungstext?

 

Das Design kann in seiner Art und Weise beschrieben werden. Dieser Text darf maximal 100 Wörter umfassen. Er muss ausserdem in maschinenlesbarer Form eingereicht werden.

 

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