Durchfuhr von patentgeschützten Waren
Ein Patent gewährt dem Inhaber das Recht unter anderem auch die Durchfuhr von geschützten Waren durch das Gebiet der Schweiz zu verbieten. Dieses Verbot greift jedoch nur, wenn der Patentinhaber auch die Einfuhr in das Bestimmungsland verbieten kann. Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Patentverletzung in der Schweiz und im Bestimmungsland vor, kann er Zollhilfemassnahmen in Bezug auf die durchzuführenden Waren in Anspruch nehmen (Auslegungsordnung).
Aktuelles
01.01.2021 | Recht und Politik
Zeitschrift sic! ab 2021 in Partnerschaft mit dem Helbing Lichtenhahn Verlag
...mehr lesen
18.12.2020 | Medienmitteilung, Herkunftsangaben, Recht und Politik
Die Marke «Schweiz» ist angemessen geschützt
...mehr lesen
17.12.2020 | Patente, Medienmitteilung
Neuer Rekord: Über tausend Schweizer Erfindungen unter der Lupe
...mehr lesen
Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
Swiss Innovation Forum 2020 wird zum Online-Festival
...mehr lesen
24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
...mehr lesen
08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
...mehr lesen