Erhöhung der Transparenz bei Patenten in der Pflanzenzucht

Die Wissenschaftskommission des Ständerates (WBK-S) reichte im Jahr 2022 die Motion «Mehr Transparenz bei den Patenten im Bereich Pflanzenzucht» ein. Darin beauftragte sie den Bundesrat, die patentrechtlichen und – sofern notwendig – sortenschutzrechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass im Bereich der Pflanzenzucht die Transparenz betreffend Patentrechte verbessert wird.

 

Das IGE ist zuständig für die Umsetzung der Kommissionsmotion. Wir sind zurzeit dabei, Lösungsoptionen zu prüfen. Das Ziel ist, bis zum Ende des zweiten Quartals 2024 einen Revisionsvorschlag in die öffentliche Vernehmlassung zu geben.

 

Sicherheit für Züchter und Forscher

Das Klima wandelt sich, was neue Anforderungen an Pflanzensorten stellt. Sie sollen z. B. schädlings- oder hitzeresistent sein oder weniger Wasser benötigen. Deshalb ist es wichtig, dass sowohl Industrieunternehmen als auch Züchter nach neuen Sorten und Pflanzeneigenschaften forschen und solche kultivieren können – ohne dabei das Gesetz zu verletzen.

 

Zwar können Pflanzensorten nicht patentiert werden, sehr wohl aber bestimmte, nicht auf eine Sorte beschränkte Eigenschaften einer Pflanze: z. B. eine Beständigkeit gegen Mehltau, ein verringerter Glutengehalt bei Getreide oder eine Resistenz gegen Fäule. Solche Eigenschaften sind das Resultat neuer biotechnologischer Forschung.

 

Wer eine solche Innovation entwickelt hat, kann sie bis zu 20 Jahre lang durch ein Patent schützen.

 

Damit Dritte Pflanzensorten mit patentgeschützten Eigenschaften kommerziell nutzen können, benötigen sie die Erlaubnis des Patentinhabers. Diese erhalten sie üblicherweise mit einer Lizenz. Hier stellt sich aber folgende Herausforderung: Heute ist nicht klar, ob, und wenn ja, welche Patente auf einem Saatgut bestehen. Auf dem Saatgut ist ein allfälliger Patentschutz nicht ausgewiesen. Denn es ist ja gerade nicht das Saatgut an sich, sondern nur eine bestimmte Eigenschaft dieses Saatguts geschützt. Auch lässt sich mit einer Patentrecherche in der Regel nicht abschliessend klären, für welche Pflanzensorten eine patentgeschützte Eigenschaft gilt.

 

Klarheit über Patentrechte auf Saatgut ist für die Sortenzuchtunternehmen in der Schweiz existentiell. Das Thema ist aber auch für die Ernährungssicherheit und somit für uns alle relevant. Eine neue rechtliche Lösung soll deshalb für Züchter sowie Biotechnologieunternehmen einfach und erschwinglich Transparenz herstellen.

 

Unterstützung der Züchter durch das IGE

Darüber hinaus ergreifen wir Massnahmen, die keine Änderung der gesetzlichen Grundlagen erfordern und damit rasch realisiert werden können:

 

  • Wir stellen Züchtern und Forschern hochwertige Patentinformationen im Bereich der Pflanzenzucht zur Verfügung. Dies ermöglicht ihnen, geeignete Forschungs- und Investitionsschwerpunkte zu setzen.

  • Wir verstärken unsere Schulungsaktivitäten für Züchter und allgemein im Gebiet der Pflanzenzucht. Die Schulungsthemen vereinbaren wir direkt mit den Adressaten. Die Inhalte sollen ihren Bedürfnissen entsprechen und sie in ihrer Autonomie stärken.

  • Wir positionieren uns dauerhaft in der nationalen Pflanzenzüchtungsszene. Dazu organisieren wir zum einen eine Tagung, an der Lösungen zur Förderung der Transparenz und freiwilliger Lizenzen für Patente im Bereich der Pflanzenzucht diskutiert werden sollen. Andererseits wollen wir Veranstaltungen Dritter unterstützen, wie z. B. des Vereins Sorten für Morgen oder von Swiss Food Research.

 

Pflanzenzüchtung und Patente

Vertiefte Informationen rund um das Thema Pflanzenzüchtung und Patente finden Sie hier.

 

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