Designs

in der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO)

Das Standing Committee on the Law of Trademarks, Industrial Designs and Geographical Indications (SCT) entwickelt das internationale Designrecht weiter. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der Arbeit dieses Ausschusses mit einer Delegation aus IGE-Vertretern. Das IGE vertritt die Schweiz auch in der Arbeitsgruppe für die rechtliche Weiterentwicklung des Haager Abkommens für eine vereinfachte internationale Registrierung von Designs sowie im Expertenausschuss für die Änderung der Locarno-Klassifikation.

 

Standing Committee on the Law of Trademarks, Industrial Designs and Geographical Indications

Dieser mit SCT abgekürzte ständige Ausschuss ist ein Organ der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Er besteht aus Experten aus aller Welt und tagt grundsätzlich zweimal pro Jahr, um über die Normensetzungstätigkeit auf dem Gebiet des internationalen Designrechts zu diskutieren. Des Weiteren fördert er die Vereinheitlichung der innerstaatlichen Rechtsordnungen und verhandelt zurzeit über ein Abkommen über das Recht in Sachen Muster und Modelle.

 

Haager Abkommen

Die WIPO verwaltet das als Haager Abkommen bezeichnete System für die internationale Hinterlegung von Mustern und Modellen. Damit können über eine einzige Hinterlegung bei der WIPO Muster und Modelle im Hoheitsgebiet aller bezeichneten Mitgliedstaaten registriert werden. Dank dieses zentralisierten Gesuchs muss sich der Hinterleger nicht einzeln an jedes Land wenden, in dem er sein Design schützen lassen will. Den rechtlichen Rahmen dieses Systems bildet das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle.

Die Arbeitsgruppe für die rechtliche Weiterentwicklung des Haager Abkommens diskutiert über Änderungen des Reglements oder der für eine positive Entwicklung des Systems notwendigen Weisungen. Die Schweiz führt zurzeit den Vorsitz der Arbeitsgruppe.

 

Locarno-Klassifikation

Die WIPO verwaltet auch die Locarno-Klassifikation. Diese durch das Abkommen von Locarno (1968) geschaffene internationale Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle wird für die Hinterlegung von Designs verwendet. Diese werden in Klassen und Unterklassen eingeteilt. Alle Mitgliedstaaten des Abkommens von Locarno nehmen an den Tagungen eines Expertenausschusses teil, der mindestens einmal alle fünf Jahre zusammentritt, um über Änderungen an der Klassifikation zu entscheiden.

 

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