Parlamentarische Beratung

 

Das Parlament heisst die Teilrevision des Patentgesetzes gut

Der National- und der Ständerat haben in den Schlussabstimmungen vom 15. März 2024 die Vorlage mit 191 zu 0 Stimmen und 0 Enthaltungen bzw. mit 44 zu 0 Stimmen und 0 Enthaltungen gutgeheissen.

 

Sofern kein Referendum erfolgt, wird der Bundesrat über das Inkrafttreten entscheiden.

 

Parallel dazu laufen bereits die Arbeiten zur Anpassung der Patentverordnung. Um sicherzustellen, dass alle interessierten Kreise informiert sind und sich bei Bedarf einbringen können, ist geplant, eine Vernehmlassung durchzuführen.

 

Differenzbereinigung

Das ebenfalls während der Frühjahrssession stattgefundene Differenzbereinigungsverfahren verlief zügig: Sowohl die Differenz zu den möglichen Beschwerdegründen wie auch zur aufschiebenden Wirkung der Beschwerde Dritter im Patenterteilungsverfahren konnte vollständig bereinigt werden. Der gefundene Kompromiss sieht wie folgt aus:

  • Vom Ständerat übernimmt er die Streichung des Verbandsbeschwerderechts. Wo jedoch geltend gemacht wird, dass ein Patent gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstösst – so insbesondere im Biotechbereich – können Dritte nach wie vor ohne Weiteres Beschwerde einreichen und einen Verstoss gegen die Artikel 1a, 1b und 2 des Patentgesetzes geltend machen. Für die weiteren Beschwerdegründe gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz; das heisst, diese Beschwerdegründe können nur von Personen vorgebracht werden, die vom Patent besonders berührt sind.
  • Vom Nationalrat übernimmt der Kompromiss, dass Drittbeschwerden im Patenterteilungsverfahren grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben.

Somit ist der Entwurf bereit für die Schlussabstimmung vom 15. März 2024.

 

Zustimmung des Nationalrats

In der Frühjahrssession hat sich der Nationalrat mit der Änderung des Patentgesetzes befasst und sie in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Den Anträgen seiner vorberatenden Kommission folgend, beschliesst er jedoch zwei Änderungen:

  • Die Beschwerdegründe sollen den im Europäischen Patentübereinkommen geltenden Kriterien für das dortige Einspruchsverfahren angepasst und somit erweitert werden. Jede Person soll alle im Patenterteilungsverfahren berücksichtigten bzw. falsch oder nicht genügend berücksichtigten Kriterien überprüfen lassen können.
  • Alle Beschwerden von Dritten sollen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben.

Damit bestehen zwei Differenzen zum Vorschlag des Ständerats.

 

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) ist mit der Änderung des Patentgesetzes einverstanden

In ihrer Sitzung vom 11. Januar 2024 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) die Änderung des Patentgesetzes einstimmig gutgeheissen.

 

Sie hat vor allem das im Patenterteilungsverfahren vorgesehene Beschwerderecht diskutiert. Dieses sieht vor, dass Beschwerden gegen Entscheide des IGE direkt beim Bundespatentgericht eingereicht werden können.

 

Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder möchte die Beschwerdegründe ergänzen. Alle im Patenterteilungsverfahren berücksichtigten bzw. falsch oder nicht genügend berücksichtigten Kriterien sollen vom Bundespatentgericht überprüft werden können. Zudem sollen alle Drittbeschwerden grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben.

 

Voraussichtlich in der Frühjahrssession wird der Nationalrat die Vorlage beraten.

 

Medienmitteilung der WBK-N

 

Der Ständerat stimmt zu

Der Ständerat hat am 21. Dezember 2023 die Revision des Patentgesetzes einstimmig angenommen. Er hat sich eng an den Entwurf des Bundesrats gehalten, beschliesst aber die folgenden Änderungen. Damit folgt er den Anträgen seiner vorberatenden Kommission:

  • Die im Entwurf des Bundesrats vorgesehene ideelle Verbandsbeschwerde soll durch eine Popularbeschwerde ersetzt werden. Das heisst, jede und jeder soll mit einer Beschwerde die Patentausschlussgründe geltend machen können.
  • Solche Beschwerden sollen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben und damit die Patentinhaber nicht blockieren. Nur in Ausnahmefällen soll die Vor- oder Beschwerdeinstanz die aufschiebende Wirkung anordnen können.

 

Als Nächstes wird sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) mit der Vorlage befassen, dies voraussichtlich bereits am 11. Januar 2024.

 

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) unterstützt die Revision des Patentgesetzes

Am 20. Oktober 2023 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) die Revision des Patentgesetzes einstimmig angenommen.

 

Sie begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision. Ein ideelles Verbandsbeschwerderecht, wie es der Entwurf vorsieht, lehnt die Kommission jedoch ab. Stattdessen soll jede und jeder mit einer Beschwerde die Patentausschlussgründe gemäss Artikel 1a, 1b und 2 des Patentgesetztes (PatG) geltend machen können. Solche Beschwerden sollen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben und damit den Patentinhaber nicht blockieren. Die Beschwerdeinstanz soll die aufschiebende Wirkung aber ausnahmsweise anordnen können.

 

Darüber hinaus hat sich die Kommission über die Auswirkungen des seit 1. Juni 2023 gültigen europäischen Einheitspatents informiert. Gerade auch vor diesem Hintergrund hat sich die Notwendigkeit der Revision verstärkt.

 

Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Wintersession mit der Vorlage befassen.

 

Medienmitteilung der WBK-S

 

Erste Sitzung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S)

In ihrer Sitzung vom 30. Januar 2023 hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur die Beratung der Revision des Patentgesetzes aufgenommen. Sie hat Fachleute von Technology Transfer der ETH sowie Vertreter des Schweizerischen Gewerbeverbands, von economiesuisse und von scienceindustries angehört.

 

Für die weitere Beratung verlangte die Kommission nähere Informationen zu verschiedenen Themen, unter anderem zu den international und in der EU geltenden Regelungen. Das IGE wird nun die entsprechenden Berichte ausarbeiten.

 

Die Kommission wird die Beratung voraussichtlich nach der Sommerpause fortsetzen.

 

Medienmitteilung der WBK-S

 

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