Für IP-Professional
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Aufsicht und Entbindung vom Berufsgeheimnis
Aufsicht über die Patentanwältinnen und Patentanwälte
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist für die Aufsicht über die Patentanwältinnen und Patentanwälte zuständig.
Entbindung vom Berufsgeheimnis
Sie möchten sich als Patentanwältin oder Patentanwalt vom Berufsgeheimnis entbinden lassen? Gerne können Sie sich an das Generalsekretariat des EJPD wenden:
 
 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
 Generalsekretariat
 Rechts- und Beschwerdedienst
 Bundeshaus West
 3003 Bern
 
 Tel. +41 58 462 21 11
Aktuelles
30.10.2025 | Recht und Politik, Veranstaltung, Urheberrecht
Kreativität und KI: Wie das Urheberrecht dem Wandel begegnen kann
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26.08.2025 | Medienmitteilung, Recht und Politik, News
Wiederaufnahme des IP-Dialogs zwischen der Schweiz und Indien
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Agenda
30.10.2025 | Recht und Politik, Veranstaltung, Urheberrecht
Kreativität und KI: Wie das Urheberrecht dem Wandel begegnen kann
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27.06.2025 | Patente, Weiterbildung, IGE.IPI
Unterstützung für die Patentanwältinnen von morgen
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