Aufsicht und Entbindung vom Berufsgeheimnis
Aufsicht über die Patentanwältinnen und Patentanwälte
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist für die Aufsicht über die Patentanwältinnen und Patentanwälte zuständig.
Entbindung vom Berufsgeheimnis
Sie möchten sich als Patentanwältin oder Patentanwalt vom Berufsgeheimnis entbinden lassen? Gerne können Sie sich an das Generalsekretariat des EJPD wenden:
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Generalsekretariat
Rechts- und Beschwerdedienst
Bundeshaus West
3003 Bern
Tel. +41 58 462 21 11
Fax +41 58 462 78 32
Aktuelles
05.03.2021 | Recht und Politik
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26.02.2021 | IGE.IPI, Medienmitteilung
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22.02.2021 | Recht und Politik, Urheberrecht, BTM
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24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
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