Aufsicht und Entbindung vom Berufsgeheimnis

 

Aufsicht über die Patentanwältinnen und Patentanwälte

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist für die Aufsicht über die Patentanwältinnen und Patentanwälte zuständig.

 

Entbindung vom Berufsgeheimnis

Sie möchten sich als Patentanwältin oder Patentanwalt vom Berufsgeheimnis entbinden lassen? Gerne können Sie sich an das Generalsekretariat des EJPD wenden:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Generalsekretariat
Rechts- und Beschwerdedienst
Bundeshaus West
3003 Bern

Tel. +41 58 462 21 11

 

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