Herkunftsangaben
in der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO)
Das Standing Committee on the Law of Trademarks, Industrial Designs and Geographical Indications (SCT) entwickelt das internationale Recht auf dem Gebiet der Herkunftsangaben weiter. Diese sind insbesondere durch die Pariser Übereinkunft und das Madrider Abkommen über die Herkunftsangaben geschützt. Die Pariser Übereinkunft schützt auch die staatlichen Hoheitszeichen, während für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (GA) ein auf der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens basierendes System für eine internationale Registrierung zur Verfügung steht.
Standing Committee on the Law of Trademarks, Industrial Designs and Geographical Indications (SCT)
Das SCT ist ein Organ der WIPO. Es besteht aus Experten aus aller Welt und ist mit der Normensetzung im Bereich des internationalen Rechts in Sachen Herkunftsangaben, geografische Angaben (GA) und staatliche Hoheitszeichen beauftragt. Des Weiteren fördert es die Vereinheitlichung der innerstaatlichen Rechtsordnungen. Die Schweiz beteiligt sich mit einer Delegation aus IGE-Spezialisten aktiv an der Arbeit des SCT.
Schutz von Herkunftsangaben: Pariser Übereinkunft und Madrider Abkommen
Die Schweiz ist Mitglied zweier von der WIPO verwalteter Abkommen für den Schutz von geografischen Angaben. Die Pariser Übereinkunft (1883) verbietet den Gebrauch falscher Angaben über die Herkunft von Erzeugnissen, während das Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben (1891) Massnahmen gegen missbräuchliche gewerbliche Verwendungen enthält.
Schutz von staatlichen Hoheitszeichen: Pariser Übereinkunft
Artikel 6ter der Pariser Übereinkunft schützt die Flaggen und Hoheitszeichen der Staaten gegen die unberechtigte Registrierung und Verwendung als Marke. Ebenfalls geschützt sind die Namen und Kennzeichen zwischenstaatlicher Organisationen sowie amtliche Prüf- und Gewährzeichen. Die Hoheits-, Prüf- und Gewährzeichen werden von den Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen mitgeteilt und in einer elektronischen Datenbank veröffentlicht.
Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben: Genfer Akte des Lissabonner Abkommens
Die WIPO verwaltet auch das Lissabonner Abkommen (1958) über den Schutz und die internationale Registrierung von Ursprungsbezeichnungen, dem die Schweiz nicht beigetreten ist, sowie die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben (2015). Diese Abkommen sehen ein internationales Register sowie ein hohes Schutzniveau für Herkunftsangaben und geografische Angaben vor. Die Genfer Akte ist am 26. Februar 2020 in Kraft getreten.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2020 den Antrag auf Beitritt der Schweiz zur Genfer Akte zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Beitritt wird den Schweizer Begünstigten von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben erlauben, ihre Rechte im Ausland mittels eines einmaligen und kostengünstigen Verfahrens im Ausland zu schützen.
Die Botschaft zur Genehmigung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben und zu ihrer Umsetzung (Änderungen des Markenschutzgesetzes) sowie der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung sind hier verlinkt.
Aktuelles
01.01.2021 | Recht und Politik
Zeitschrift sic! ab 2021 in Partnerschaft mit dem Helbing Lichtenhahn Verlag
...mehr lesen
18.12.2020 | Medienmitteilung, Herkunftsangaben, Recht und Politik
Die Marke «Schweiz» ist angemessen geschützt
...mehr lesen
17.12.2020 | Patente, Medienmitteilung
Neuer Rekord: Über tausend Schweizer Erfindungen unter der Lupe
...mehr lesen
Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
Swiss Innovation Forum 2020 wird zum Online-Festival
...mehr lesen
24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
...mehr lesen
08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
...mehr lesen