Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD)
Das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) hat drei gleichrangige Ziele:
- Es schützt die biologische Vielfalt (Biodiversität). Diese umfasst die Vielfalt unter den Arten, die genetische Vielfalt innerhalb einzelner Arten sowie die Vielfalt der Ökosysteme.
- Es sieht die nachhaltige Nutzung der Bestandteile der biologischen Vielfalt vor.
- Es regelt den Zugang sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die aus der Nutzung biologischer Ressourcen entstehen («access and benefit sharing»).
Die CBD ist ein internationales Umweltabkommen. Es hat 196 Vertragsparteien, darunter die Schweiz und auch die Europäische Gemeinschaft. Die CBD hat bereits verschiedene völkerrechtliche Unterabkommen zur Umsetzung ihrer Ziele verabschiedet, so z. B. das Nagoya-Protokoll.
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist Teil der Delegation, welche die Schweiz an den Vertragsparteienkonferenz der CBD vertritt.
Rechtliche Grundlage
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