Parlamentarische Beratung

  

 

Die eidgenössischen Räte heissen die Teilrevision URG gut

National- und Ständerat haben in den Schlussabstimmungen vom 27. September 2019 die Vorlage mit 194 zu 2 Stimmen und 0 Enthaltungen, respektive mit 43 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.

 

Sofern kein Referendum erfolgt, wird der Bundesrat Anfang 2020 über die Inkraftsetzung entscheiden.

 

 

Der Nationalrat bereinigt die letzte Differenz

Der Nationalrat hat sich am 16. September 2019 mit der Schranke für das Fernsehen und Radiohören in Hotelzimmern, Spitälern, Gefängnissen und Ferienwohnungen befasst und diese wieder aus dem Entwurf gestrichen. Er folgt damit dem Ständerat und dem Entwurf des Bundesrats.

 

Somit ist der Entwurf bereit für die Schlussabstimmung vom 27. September 2019.

 

 

Der Ständerat befasst sich mit der verbleibenden Differenz

Nach der Beratung des Ständerats am 12. September 2019 verbleibt die letzte Differenz bestehen:

 

  • Mit 31 zu 9 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) stimmt der Ständerat gegen die vom Nationalrat eingeführte Schranke für das Fernsehen und Radiohören in Hotelzimmern, Spitälern, Gefängnissen und Ferienwohnungen. Nach seinem Willen sollen diese Institutionen für die Verbreitung von TV- und Radio-Programmen in ihren Gäste- und Patientenzimmern bzw. Zellen wie bisher eine Urheberrechtsvergütung zahlen. Der Ständerat bleibt damit bei seiner Position und dem Entwurf des Bundesrats.

 

Die verbleibende Differenz geht in die 3. Lesung und wird voraussichtlich am 16. September 2019 vom Nationalrat behandelt.

 

 

Der Nationalrat befasst sich mit den verbleibenden Differenzen

Nach der Beratung des Nationalrats am 10. September 2019 über den Entwurf verbleibt von den drei beratenen Differenzen (siehe untenstehender Eintrag der Rechtskommission des Nationalrats vom 4. Juli 2019) nunmehr eine:

 

  • Mit 108 zu 68 Stimmen (bei 12 Enthaltungen) folgt der Nationalrat seiner Kommission und hält an der Schranke für das Fernsehen und Radiohören in Hotelzimmern, Spitälern, Gefängnissen und Ferienwohnungen fest.

 

Die verbleibende Differenz wird voraussichtlich am 12. September 2019 vom Ständerat beraten. Der Nationalrat entschied sich zudem mit 184 Stimmen zu 1 Stimme (bei 3 Enthaltungen), das Kommissionspostulat 19.3956 „Urheberrechtsvergütung. Rechtslage und Praxis der Suisa“ anzunehmen. Der Bundesrat wird damit beauftragt, über die gesetzliche Vergütungspflicht für das Nutzen von Musik und Filmen in Betriebsräumen, Telefonwarteschleifen und ähnlichem und die Inkassopraxis der zuständigen Verwertungsgesellschaft (SUISA) Bericht zu erstatten.

 

 

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) befasst sich mit den verbleibenden Differenzen

Die Kommission hat sich am 4. Juli 2019 mit den drei verbleibenden Differenzen auseinandergesetzt:

  • Sie unterstützt ohne Gegenantrag den Entscheid des SR, einen Musikvorbehalt in der Video-on-Demand Regelung einzuführen.
  • Ebenfalls unterstützt sie eine Regelung für die tarifliche Begünstigung von Bibliotheken und folgt damit dem Ständerat. Eine Minderheit möchte zusätzlich das Gesetz dahingehend präzisieren, dass das Verleihen von Werkexemplaren nicht vergütungspflichtig ist.
  • Mit 16 zu 8 Stimmen hält die RK-N an der von ihr eingeführten Schranke für das Fernsehen und Radiohören in Hotelzimmern, Spitälern, Gefängnissen und Ferienwohnungen fest. Eine Minderheit stellt sich wie der Ständerat dagegen und verweist auf das Risiko eines Streitschlichtungsverfahrens, welches der Schweiz aufgrund ihrer internationalen Verpflichtungen drohen könnte.


Die Kommission entschied sich zudem einstimmig (bei 3 Enthaltungen), das Kommissionspostulat 19.3956 einzureichen. Der Bundesrat soll beauftragt werden, die Rechtslage im Hinblick auf die Vergütungspflicht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Musikkonsum von Angestellten in Gemeinschaftsbüros und Dienstwagen darzustellen und die diesbezügliche Praxis der zuständigen Verwertungsgesellschaft (SUISA) und der Gerichte zu analysieren.

Die drei Differenzen werden als nächstes vom Nationalrat in der Herbstsession 2019 diskutiert.

 

 

Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum

In der Schlussabstimmung vom 21. Juni 2019 haben beide Kammern des Parlaments zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum einstimmig genehmigt und damit grünes Licht für eine Ratifikation durch die Schweiz gegeben. Diese wird der Bundesrat nach Ablauf der Referendumsfrist vornehmen können.

 

 

Zustimmung des Ständerats

Der Ständerat hat die Revision des Urheberrechtsgesetzes am 4. Juni 2019 in der Gesamtabstimmung einstimmig (bei 3 Enthaltungen) angenommen. Der Ständerat hat sich eng an den Entwurf des Bundesrats gehalten und folgte den Anträgen bzw. Änderungsanträgen seiner Kommission. Gleichzeitig hat er seine Zustimmung zu zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und zu deren Umsetzung gegeben.

 

Im Differenzbereinigungsverfahren verbleiben damit drei Themen:

 

  • ein Musikvorbehalt in der Video-on-Demand Regelung (SR)
  • eine Regelung für die tarifliche Begünstigung von Bibliotheken (SR)
  • eine Schranke für das Fernsehen und Radiohören in Hotelzimmern, Spitälern, Gefängnissen und Ferienwohnungen (NR)

 

Die Vorlage geht nun zur Beratung dieser Differenzen zurück an den Nationalrat. Dessen vorberatende Kommission wird sich voraussichtlich bereits Anfang Juli damit befassen.

 

 

Zweite Beratung des Entwurfs durch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S)

Die WBK-S hat am 29. April 2019 zum zweiten Mal über den Entwurf beraten. Sie verzichtet auf ihre Anträge zum Vergütungsanspruch für Journalisten und zum Leistungsschutzrecht für Verlage. Der Bundesrat solle aber die Wirksamkeit der Revision unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der EU überprüfen. Dabei ist den Erfahrungen mit dem in der EU kürzlich beschlossenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dies verlangt die WBK-S mit einem Postulat (19.3421 «Revision des Urheberrechtsgesetzes. Überprüfung der Wirksamkeit»).

 

Ferner stellt die WBK-S die folgenden Anträge bzw. Änderungsanträge:

 

  • Öffentliche und öffentlich zugängliche Bibliotheken sollen wie Schulen von tariflichen Begünstigungen profitieren.
  • Video-on-Demand Regelung: die Kommission hält an ihrem früheren Entscheid fest. Damit soll die Vergütung für Musik in Filmen auf Streaming-Plattformen im Gegensatz zu den Rechten der übrigen Urheber und Interpreten nicht zwingend kollektiv geregelt werden (Musikvorbehalt).
  • Fernsehen und Radiohören in Hotelzimmern, Spitälern, Gefängnissen und Ferienwohnungen soll nicht vergütungsfrei werden. Die WBK-S hält sich diesbezüglich an den Entwurf des Bundesrats.

 

Die Detailberatung im Ständerat wird in der Sommersession 2019 stattfinden.

 

 

Eintreten Ständerat und Rückweisung des Entwurfs an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S)

Der Ständerat ist am 12. März 2019 einstimmig auf die Vorlage eingetreten, hat den Entwurf jedoch zur vertieften Beratung noch einmal an die WBK-S zurückgewiesen. Die Detailberatung im Ständerat wird voraussichtlich in der Sommersession 2019 stattfinden.

 

 

Annahme des Entwurfs durch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S)

Die WBK-S hat den Entwurf am 12. Februar 2019 in der Gesamtabstimmung mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Gleichzeitig beantragt die Kommission dem Ständerat die Zustimmung zu zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und zu deren Umsetzung.

 

Die Kommission hat sich wie bereits der Nationalrat weitgehend an den Entwurf des Bundesrats gehalten und stellt zu den nachfolgenden Themen Anträge bzw. Änderungsanträge:

 

  • Verleihrecht: es soll im Gesetz bestätigt werden, dass gemeinnützige Institutionen (z.B. Bibliotheken), die rein kostendeckend arbeiten, nicht vergütungspflichtig sind.
  • Video-on-Demand Regelung: die Vergütung für Musik in Filmen auf Streaming-Plattformen soll im Gegensatz zu den Rechten der übrigen Urheber und Interpreten nicht zwingend kollektiv geregelt werden (Musikvorbehalt).
  • Vergütungsanspruch für Journalisten: Betreiber von Kommunikationsplattformen im Internet sollen Urhebern und Urheberinnen über die Abgeltung für das ausschliessliche Recht hinaus für das Zugänglichmachen ihrer journalistischen Werke eine weitere Vergütung schulden.
  • Leistungsschutzrecht für Medienverlage: Medienverlage sollen gegenüber kommerziellen Anbietern elektronischer Dienste während 10 Jahren das ausschliessliche Recht haben, ihre Medienprodukte oder auch urheberrechtlich nicht geschützte Teile derselben zugänglich zu machen.
  • Fernsehen und Radiohören in Hotelzimmern, Spitälern, Gefängnissen und Ferienwohnungen: Die Kommission ist in Bezug auf die Ausweitung der Eigengebrauchsschranke auf das Fernsehen und Radiohören in Hotelzimmern, Spitälern, Gefängnissen und Ferienwohnungen dem Nationalrat gefolgt, sie schlägt jedoch eine andere Formulierung vor.
 

 

Zustimmung des Nationalrats

Der Nationalrat hat den Entwurf des Urheberrechtsgesetzes am 14. Dezember 2018 in der Gesamtabstimmung einstimmig bei 0 Enthaltung angenommen. Gleichzeitig gibt er seine Zustimmung zu zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und zu deren Umsetzung. Das eine verbessert die Lage der Schauspieler auf internationaler Ebene, das andere den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Kunst und Literatur. Der Nationalrat hat sich eng an den Entwurf des Bundesrats gehalten und beschliesst nur zwei Änderungen

 

  • zum Fernsehen und Radiohören in Hotelzimmern, Spitälern, Gefängnissen und Ferienwohnungen; Das Fernsehen und Radiohören in Hotelzimmern, Spitälern, Gefängnissen und Ferienwohnungen soll von der Eigengebrauchsschranke erfasst und vergütungsfrei werden.
  • zur Schranke für Menschen mit Behinderungen; Die Schranke für Menschen mit Behinderungen soll nicht nur denjenigen Menschen zu Gute kommen, die Werke, nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen sinnlich wahrnehmen können, sondern auch solchen, die zur geistigen Wahrnehmung auf spezifische Formate angewiesen sind.
 

 

Annahme des Entwurfs durch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats

Die Kommission für Rechtsfragen hat den Entwurf am 25./26. Oktober 2018 in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Kommission hat sich in den Detailberatungen eng an den Entwurf des Bundesrats gehalten. Die Kommission stellt Änderungsanträge

 

  • zum Schutz nicht-individueller Fotografien; Die Kommission befürwortet den Schutz von Fotografien ohne individuellen Charakter. Sie will den Schutz jedoch nicht als Urheberrecht schützen, sondern als verwandtes Schutzrecht ausgestalten. Der Schutzbereich soll dadurch nicht geändert werden.
  • zum zeitversetzten Fernsehen; Sendeunternehmen sollen nach dem Willen der Kommission direkt mit den Kabelunternehmen über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung im Zeitversetzten Fernsehen verhandeln können.
  • zum Fernsehen und Radiohören in Hotelzimmern, Spitälern, Gefängnissen und Ferienwohnungen; Das Fernsehen und Radiohören in Hotelzimmern, Spitälern, Gefängnissen und Ferienwohnungen soll von der Eigengebrauchsschranke erfasst und vergütungsfrei werden.
  • zur Schranke für Menschen mit Behinderungen; Die Schranke für Menschen mit Behinderungen soll nicht nur denjenigen Menschen zu Gute kommen, die Werke, nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen sinnlich wahrnehmen können, sondern auch solchen, die zur geistigen Wahrnehmung auf spezifische Formate angewiesen sind.

 

Mit der Annahme des Entwurfs beantragt die Kommission dem Nationalrat ebenfalls die Zustimmung zu zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und zu deren Umsetzung.

 

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