AGUR12

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur AGUR12, wie z. B. ihre Zusammensetzung, die Sitzungsergebnisse oder den Schlussbericht.

  

 

Sitzung vom 1. Februar 2017

Die AGUR12 II, welche vom EJPD im Herbst beauftragt wurde, offene Fragen aus der Vernehmlassung zur Revision des Urheberrechtsgesetzes abzuklären, hat sich am 1. Februar 2017 zu einer vierten Sitzung getroffen. Unter der Leitung des IGE setzte sie dabei ihre Diskussionen fort – mit Blick auf den Abschluss ihres Mandats im März, die anschliessenden verwaltungsinternen Arbeiten und den Entscheid des Bundesrates über das weitere Vorgehen.

 

 

Sitzung vom 21. November 2016

Die AGUR12 II hat sich am 21. November 2016 zu einer dritten Sitzung getroffen und die Diskussionen vom 28. September 2016 und vom 18. Oktober 2016 weitergeführt.

 

 

Sitzung vom 18. Oktober 2016

Die AGUR12 II hat sich am 18. Oktober 2016 zu einer zweiten Sitzung getroffen. Sie hat dabei den Revisionsvorschlag mit Bezug auf folgende Themen diskutiert:

  • Massnahmen betreffend die Hosting Provider;
  • Verantwortlichkeit der Provider;
  • Tarifverfahren;
  • Nutzermeldung an die Verwertungsgesellschaften.

Ausserdem wurden die Möglichkeiten einer Informationskampagne zur Verbesserung der Urheberrechtskompetenz erörtert.

 

 

Sitzung vom 28. September 2016

Die AGUR12 II hat sich am 28. September 2016 zu einer ersten Sitzung getroffen. Sie hat dabei den Revisionsvorschlag mit Bezug auf folgende Themen diskutiert:

  • Massnahmen betreffend die Access Provider (Zugangssperren, Identifikationsverfahren);
  • Bestandesverzeichnisse;
  • Leerträger- bzw. Mehrfachvergütung.

Ausserdem wurde eine Reihe weiterer Themen eingebracht, um zu prüfen, ob diese weiterverfolgt werden sollen.

Die AGUR12 II setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • aus sechs Vertretern der Kulturschaffenden (Hans Läubli, Suisseculture; Andreas Wegelin, SUISA; Ernst Brem, Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG; Nicole Pfister Fetz, Autorinnen und Autoren der Schweiz AdS; Dieter Meier, Suissimage; Johanna Lier, Suisseculture),
  • drei Produzentenvertretern (Lorenz Haas, AudioVision Schweiz; Dani Landolf, Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV; Mirjam Teitler, Verband SCHWEIZER MEDIEN),
  • drei Nutzervertretern (Nicole Emmenegger, Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer DUN; Marlis Henze, economiesuisse; Dieter Kläy, Schweizerischer Gewerbeverband sgv),
  • zwei Konsumentenvertretern (Cécile Thomi, Stiftung für Konsumentenschutz SKS; Florence Bettschart, Fédération Romande des Consommateurs FRC) und
  • drei Vertretern der Verwaltung (Yves Fischer, Bundesamt für Kultur; Franz Zeller, Bundesamt für Kommunikation; Nima Stauffer, Staatssekretariat für Wirtschaft).

Zwei Providervertreter (Rolf Auf der Maur, simsa; Simon Osterwalder, IG ISP) und ein Vertreter des Bundesamtes für Justiz (Thomas Braunschweig) werden ebenfalls zu den Sitzungen der AGUR12 II eingeladen.

 

 

Weitere Sitzungen der AGUR12

Die Vernehmlassung zur Modernisierung des Urheberrechts, die sich auf einen Bericht der Arbeitsgruppe AGUR12 stützte, ist am 31. März 2016 abgelaufen. Dabei ging die aussergewöhnlich hohe Zahl von 1224 Stellungnahmen ein, deren Stossrichtungen zum Teil stark auseinander gehen.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements, hat deshalb am 30. August 2016 die AGUR12 und weitere Betroffene über die vorläufigen Ergebnisse informiert, mit dem Ziel, dass in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen die Vorlage überarbeitet und dadurch eine breitere Akzeptanz erzielt werden kann. Das IGE wird die Antworten der AGUR12 in die Überlegungen zum weiteren Vorgehen miteinbeziehen. Den Vorsitz hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga der Direktorin des Eidg. Instituts für Geistiges Eigentum, Catherine Chammartin, übertragen.
Informationen zur Vernehmlassung finden Sie hier.

 

 

Modernisierung des Urheberrechts

Der Bundesrat hat sich am 6. Juni 2014 mit den Empfehlungen der AGUR12 befasst und das EJPD beauftragt, bis Ende 2015 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Dabei sollen auch die folgenden parlamentarischen Vorstösse mitberücksichtigt werden: die Motionen Fluri 13.3583 –- Abgeltung für Urheberinnen und Urheber und WAK-N 14.3293 –- Leere Datenträger sowie die parlamentarische Initiative 13.404 –- Schluss mit der ungerechten Abgabe auf leeren Datenträgern.

Für das Postulat Luginbühl 13.4083 –- Erlös für Schweizer Künstlerinnen und Künstler ist ein separater Bericht vorgesehen.

 

 

Die AGUR12 veröffentlicht ihren Schlussbericht

Die AGUR12 hat am 6. Dezember 2013 Ihren Schlussbericht veröffentlicht. Sprachbereinigte Versionen in deutscher und französischer Sprache werden ab dem 20.12.2013 erhältlich sein.

 

 

Sitzung ‚Einzelfragen‘, Dienstag, 11. Juni 2013

Die AGUR12 hat sich an ihrer siebten Sitzung mit einer ganzen Reihe von Einzelfragen befasst.

Präsentiert wurden namentlich folgende Anliegen:

  • die Schaffung eines unveräusserlichen Vergütungsanspruchs für Urheber und Interpreten bei der vertraglichen Übertragung von Urheberrechten;
  • bei Einführung des obgenannten Vergütungsanspruchs eine Bestimmung über die Übertragung der Arbeitnehmerwerkschöpfung analog Art. 332 OR;
  • die Schaffung eines unverzichtbaren Vergütungsanspruchs für Filmurheber und -interpreten beim Zugänglichmachen audiovisueller Werke über das Internet;
  • die Unterstellung des Zugänglichmachens von Werken über das Internet durch natürliche Personen unter die kollektive Verwertung;
  • die Einführung des Verleihrechts für den physischen Verleih von Werken und für deren Verleih über das Internet;
  • die Unterstellung des Zugänglichmachens von Werken nicht-theatralischer Musik über das Internet unter die kollektive Verwertung;
  • die Einführung eines Lichtbildschutzes;
  • die Verbesserung des Rechtsschutzes durch verkürzte und vereinfachte Verfahren, durch eine Neuregelung des Schadenersatzes und des Bussensystems und durch eine Neuregelung der Kompetenzen;
  • die Schaffung wirtschaftlicher Anreize zur Förderung lizenzierter Angebote durch ein Verbot für Werbedienstleister und Anbieter von Internet-Zahlungsdiensten, Leistungen für urheberrechtsverletzende Angebote zu erbringen und mittels Zusammenarbeit mit Suchmaschinen, Suchtreffer mit überwiegend nichtlizenzierten Angeboten in der Trefferliste zu entfernen;
  • die Verbesserung des Rechtsbewusstseins zur Förderung lizenzierter Angebote durch Unterstützungsmassnahmen des Bundes und durch ein Label "fair paid artist" angesichts der Problematik des Downloads aus illegaler Quelle;
  • die Eindämmung der Produktion von widerrechtlich erstelltem Material durch ein Verbot der Aufzeichnung von Vorführungen und Aufführungen und durch eine Verschärfung des Verbots der Umgehung technischer Massnahmen;
  • die Förderung offener E-Book-Standards;
  • die Verbesserung des urheberrechtlichen Schutzes für Medienunternehmen.

Die AGUR12 verschliesst sich nicht der weiteren Diskussion einzelner Themen aus dieser Liste im Zuge der Erarbeitung des Schlussberichts.

Die AGUR12 befürwortet eine weitere Vertiefung folgender Themen:

  • die Grenzziehung zwischen individueller und kollektiver Verwertung;
  • die mögliche Effizienzsteigerung der Rechteverwertung und Förderung neuer Geschäftsmodelle durch die Bündelung von Rechten und deren (freiwillige oder zwingende) kollektive oder individuelle Wahrnehmung;
  • die vertragsrechtlichen Beziehungen insbesondere zwischen Medienschaffenden und Medienunternehmen;
  • den Schutz für Medienunternehmen bei der Verwendung von Snippets und Bildern durch Newsaggregatoren.

Die AGUR12 wurde informiert über die Problematik proprietärer technischer Standards durch marktstarke Unternehmen, insbesondere im Bereich der E-Books.

Die AGUR12 hat beschlossen, zur Erarbeitung des Schlussberichts eine Redaktionskommission aus drei Mitgliedern einzusetzen.

 

 

Sitzung ‚Rechtsdurchsetzung II‘, Mittwoch, 8. Mai 2013

Die AGUR12 hat sich an ihrer sechsten Sitzung zum zweiten Mal mit der Durchsetzung der Urheberrechte im Internet befasst.

Die Mitglieder der AGUR12 sind sich einig, dass auf eigenen oder fremden Urheberrechtsverletzungen basierende Geschäftsmodelle wirksam bekämpft werden müssen, und dass die Betreiber von Infrastrukturen, deren sich solche Geschäftsmodelle bedienen, dabei im Rahmen des Zumutbaren, technisch Möglichen und rechtlich Erlaubten Hilfestellung leisten sollten.

Es wurde jedoch festgestellt, dass einer zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet wirksamen Selbstregulierung der Provider nach geltendem Recht enge Grenzen gesetzt sind. Anders als an der Sitzung vom 22. Januar 2013 konzentrierte sich die Diskussion deshalb auf mögliche gesetzgeberische Interventionen.

Gegenstand gesetzgeberischer Interventionen müsste sein, über die bereits heute aufgrund des geltenden Rechts unternommenen Anstrengungen hinaus, folgende Massnahmen zu ermöglichen:

  • die Zustellung von Warnhinweisen an Nutzer von P2P-Netzwerken, welche in schwerwiegender Weise Urheberrechte verletzen, und im Wiederholungsfalle deren zivilrechtliche Inanspruchnahme und / oder deren strafrechtliche Verfolgung;
  • die Verpflichtung in der Schweiz befindlicher Hosting Provider, auf Anzeige hin urheberrechtsverletzende Inhalte zu entfernen (betreffend Massnahmen zur Verhinderung des erneuten Hochladens solcher Inhalte und die Prüfung einschlägiger Linksammlungen besteht innerhalb der AGUR12 keine Einigkeit);
  • die Verpflichtung in der Schweiz befindlicher Access Provider, auf Anzeige oder auf Anweisung der KOBIK (oder einer entsprechenden neuen Behördenstelle nach deren Vorbild) hin, in schwerwiegenden Fällen den Zugang zu offensichtlich illegalen Quellen zu sperren;
  • neben den diesbezüglichen Pflichten der Provider auch deren Schutz zu regeln, z.B. vor direkter Inanspruchnahme seitens der Rechteinhaber oder vor Verantwortlichkeitsklagen.

Im Rahmen der gesetzgeberischen Vorarbeiten muss selbstverständlich die Verhältnismässigkeit und Finanzierbarkeit der Massnahmen geprüft werden.

Den Fokus solcher gesetzgeberischer Interventionen ortet die AGUR12 nicht zwingend im Urheberrecht, sondern beispielsweise im Bereich des Fernmelderechts, des Datenschutzes und des Prozessrechts.

Diese Ergebnisse stehen explizit unter dem Vorbehalt eines über alle Themenbereiche hinweg ausgewogenen Gesamtpakets.

Im Weiteren hat die AGUR12 den Zeitplan zur Erarbeitung des Schlussberichts grob wie folgt festgelegt:

  • Lieferung der vereinbarten Beiträge einzelner Mitglieder als Bausteine für den ersten Entwurf an das Sekretariat bis 15. Juli 2013.
  • Zustellung des ersten, durch das Sekretariat zu erstellenden Entwurfs bis 5. August 2013.
  • Beratung der fortschreitend zu bereinigenden Entwürfe an den Sitzungen vom 20. August 2013, 12. September 2013, 31. Oktober 2013 und 20. November 2013.
  • Schlussabstimmung an der Sitzung vom 28. November 2013.
 

 

Sitzung ‚Kollektive Verwertung‘, Dienstag, 16. April 2013

Die AGUR12 hat sich an ihrer fünften Sitzung mit der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten befasst.

Diskutiert wurden namentlich

  • die Grenzziehung zwischen individueller und kollektiver Verwertung einschliesslich der Unterscheidung grosse/kleine Rechte;
  • die Transparenz der Verwertungsgesellschaften bezüglich Inkasso und Verteilung;
  • eine mögliche Vereinfachung der Tariflandschaft, die Möglichkeiten von Branchentarifen, die Mitwirkung der Nutzer bei der kollektiven Verwertung in Bezug auf die Vergütungspflicht und die Verteilungsdaten und eine Verkürzung des Rechtswegs;
  • die Festsetzung der Vergütung aus der kollektiven Verwertung, die Bestimmung der massgeblichen Kriterien (effektive oder potentielle Nutzung), die Frage der Mehrfachvergütungen, die gesetzliche Begrenzung der Vergütung und die Verteilung unter den Berechtigtengruppen;
  • das Potential einer internationalen Harmonisierung (einschliesslich der Schutzdauer von Artikel 39 URG);
  • de minimis-Regeln bei der kollektiven Verwertung;
  • eine mögliche Vereinheitlichung der Anknüpfung der Leistungsschutzrechte;
  • die mögliche Abschaffung der Leerträgervergütung.

Umstritten sind insbesondere

  • die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der angemessenen Entschädigung nach Artikel 60 Absatz 1 URG;
  • die Höhe dieser Entschädigung und ihre Verteilung unter den Berechtigten nach Artikel 60 Absatz 2 URG;
  • der Umfang der internationalen Harmonisierung;
  • eine mögliche Neuregelung des Privatgebrauchs.

Die AGUR12 befürwortet

  • eine Vereinfachung der Tariflandschaft;
  • eine Verbesserung der Verständlichkeit und Vollständigkeit der Information der Verwertungsgesellschaften;
  • Anstrengungen zur weiteren Senkung der Verwaltungskosten der Verwertungsgesellschaften, die durch geeignete Vereinfachungsmassnahmen und einen Ausbau der elektronischen Verwaltung erleichtert werden sollen;
  • eine Straffung des Tarifgenehmigungsverfahrens.

Es besteht Einigkeit,

  • dass eine gesetzliche Regelung der maximalen Verwaltungskostenhöhe für Verwertungsgesellschaften nicht zielführend ist;
  • dass der Richtlinienentwurf der EU zur kollektiven Verwertung genauer zu analysieren ist.

Die Mitglieder der AGUR12 sind sich einig, dass die kollektive Verwertung da ihre Berechtigung hat, wo eine sinnvolle individuelle Rechtewahrnehmung (Lizenzierung) nicht möglich ist oder die kollektive Verwertung für alle Betroffenen klare Vorteile bringt. Sie ist deshalb im Zusammenhang mit der effektiven Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung zu diskutieren, welche ihrerseits Voraussetzung für eine funktionierende individuelle Rechtewahrnehmung ist.

Die AGUR12 hat im Grundsatz beschlossen, ihren Vorsitz bzw. ihr Sekretariat nach Abschluss der Diskussion über die einzelnen Themen mit der Erarbeitung eines ersten Entwurfs des Schlussberichtes zu beauftragen. Dieser Entwurf soll die Basis bilden für die themenübergreifende Diskussion. Er soll nach den Sommerferien in einer Reihe von Sitzungen beraten und sukzessive bereinigt werden, mit dem Ziel, wo immer möglich Konsens zu erzielen, oder zumindest die bestehenden Positionen darzustellen und zu identifizieren sowie die auf politischer Ebene zu entscheidenden Fragen aufzuzeigen.

Vor den Sommerferien sind noch eine zweite Sitzung zur Rechtsdurchsetzung und eine verschiedenen Einzelfragen gewidmete Sitzung geplant.

 

 

Sitzung ‚Urheberrechtsschranken‘, Mittwoch, 13. März 2013

Die AGUR12 hat sich an ihrer vierten Sitzung mit den Urheberrechtsschranken befasst, also mit der Frage, welche Eingriffe in ihre ausschliesslichen Rechte die Urheber, Interpreten, Verleger, Produzenten und Sendeunternehmen zugunsten der Werknutzer zu dulden haben.

Diskutiert wurden namentlich

  • der Umfang des zulässigen Privatgebrauchs;
  • die Bemessung der Vergütung bei der kollektiven Verwertung;
  • die Auswirkungen der technischen Schutzmassnahmen auf die Ausübung der Schranken des Urheberrechts;
  • ein Katalogprivileg zugunsten von Bibliotheken, Museen, Archiven, Sammlungen und Bildungseinrichtungen;
  • mögliche Flatrate-Modelle.

Umstritten ist insbesondere,

  • ob die Privatkopie ab offensichtlich illegaler Quelle zulässig bleiben soll bzw. wie sie gegebenenfalls ohne Kriminalisierung der Internetbenutzer verhindert werden kann;
  • ob die gesetzlich festgelegten Richtwerte von Artikel 60 URG für die Tarife der Verwertungsgesellschaften noch angemessen seien;
  • inwieweit die individuelle Rechtewahrnehmung (Lizenzierung) und die vergütungspflichtige Privatkopie zu einer Doppelbelastung der Internetnutzer führt, und wie diese gegebenenfalls beseitigt werden kann;
  • ob das so genannte Catch-up TV (Möglichkeit, von einem Dritten aufgezeichnete Fernsehprogramme zeitverschoben zu empfangen) als Privatgebrauch gelte und somit gegen tarifgemässe Vergütung ohne weiteres zulässig sei, oder ob es dazu der Einwilligung der Rechteinhaber bedarf;
  • wie die Interpellation 12.4202 von SR Stöckli sowie die Postulate 12.3326 von SR Recordon und 12.3173 von NR Glättli in die Arbeiten einbezogen werden können.

Die AGUR12 befürwortet

  • eine Ausweitung der Nutzungen von Sammlungs- und Bestandskatalogen von öffentlichen Gedächtnisinstitutionen im Online-Bereich;
  • eine weiterführende Diskussion zur Frage der Abgrenzung zwischen individueller und kollektiver Verwertung, gegebenenfalls differenziert nach Kategorien von Rechteinhabern;
  • eine weiterführende Diskussion betreffend Sensibilisierungsmassnahmen und Hinweise, wenn auf illegale Quellen im Internet zugegriffen wird.

Die AGUR12 sprach sich unter Vorbehalt späterer neuer Erkenntnisse gegen eine spezifische gesetzliche Regelung von Catch-up TV aus.

Eine alle Nutzungen abdeckende Kulturflatrate wird von der AGUR12 abgelehnt.

Die Mitglieder der AGUR12 sind sich einig, dass all diese Fragen zusammen mit den Themen der Rechtsdurchsetzung und der kollektiven Verwertung im Schlussbericht zu behandeln sind. Sie sind sich auch darin einig, dass einvernehmliche Lösungen oder solche mit Potential zur Umsetzung auf politischer Ebene nur in der Gesamtschau und in ausgewogener Berücksichtigung der divergierenden Interessen gefunden werden können.

Die AGUR12 hat beschlossen, nach den Sommerferien zusätzliche Sitzungen anzuberaumen, um für die Suche nach Kompromissen und die Beratung des Schlussberichtes genügend Zeit zu haben.

 

 

Sitzung ‚Rechtsdurchsetzung‘, Dienstag, 22. Januar 2013

Die AGUR12 hat einen umfangreichen Katalog möglicher Massnahmen zur besseren Durchsetzung der Urheberrechte im Internet diskutiert und verschiedene Experten dazu angehört. Besprochen wurden u.a. eine mögliche Selbstregulierung, die behördenseitige Hilfestellung und die Sensibilisierung der Internetbenutzer. Die Diskussion konnte noch nicht abgeschlossen werden.

 

 

Sitzung ‚Grundlagen‘, Mittwoch, 28. November 2012

Die AGUR12 hat sich an ihrer Sitzung vom 28. November 2012 mit den verschiedenen Geschäftsmodellen befasst und diese eingehend diskutiert. Sie hat weiter die Fragen der Mehrfachbelastungen und der Effektivität der Urheberrechtsschranken thematisiert.

Sie ist sich einig, dass

  • das Internet für die Vermarktung kultureller Inhalte eine Chance darstellt,
  • illegale Angebote im Internet bestehen und zu Wettbewerbsverzerrungen führen,
  • die legalen Angebote auf individueller und kollektiver Ebene zu verbessern sind,
  • die illegalen Angebote zu bekämpfen sind, und
  • die Aufklärung zur Verbesserung der Urheberrechtskompetenz zu intensivieren ist.

Die Bekämpfung illegaler Angebote wird an der 3. Sitzung der AGUR12 "Rechtsdurchsetzung" behandelt werden.

Die Frage der Effektivität der Urheberrechtsschranken wurde als Problem identifiziert und wird im Rahmen der 4. Sitzung der AGUR12 "Urheberrechtsschranken" diskutiert werden.

Die 5. Sitzung der AGUR12 wird sich mit der Verbesserung der kollektiven Verwertung, einschliesslich der Frage der Mehrfachbelastungen, befassen.

 

 

Treffen der AGUR12 mit Frau Bundesrätin Sommaruga

Am 8. Oktober 2012 wurde die AGUR12 von Frau Bundesrätin Sommaruga zu ihrer ersten Sitzung. begrüsst. Die Arbeitsgruppe soll die aktuelle Urheberrechtssituation überprüfen und Lösungsansätze aufzeigen.

Die AGUR12 wird sich an fünf Sitzungen jeweils mit einem Schwerpunktthema befassen. Vorgesehen sind:

  • ‚Grundlagen‘, Mittwoch, 28. November 2012
  • ‚Rechtsdurchsetzung‘, Dienstag, 22. Januar 2013
  • ‚Urheberrechtsschranken‘, Mittwoch, 13. März 2013
  • ‚Kollektive Verwertung‘, Dienstag, 16. April 2013
  • ‚Einzelfragen‘, Dienstag, 11. Juni 2013

Die AGUR12 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • aus sechs Vertretern und Vertreterinnen der Kulturschaffenden (Hans Läubli, Suisseculture; Andreas Wegelin, Suisa; Ernst Brem, Schweizerische Interpretengenossenschaft; Nicole Pfister Fetz, Suisseculture; Denis Rabaglia, Suisseculture; Johanna Lier, Suisseculture),
  • drei Produzentenvertretern (Markus Naef, AudioVision Schweiz; Dani Landolf, Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband; Urs F. Meyer, Verband SCHWEIZER MEDIEN),
  • drei Nutzervertretern (Peter Mosimann, Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer; Sandra Spieser, economiesuisse; Dieter Kläy, Schweizerischer Gewerbeverband),
  • drei Konsumentenvertretern (Janine Jakob, Stiftung für Konsumentenschutz; Michel Rudin, Konsumentenforum; Florence Bettschart, Fédération Romande des Consommateurs) und
  • drei Vertretern der Verwaltung (Yves Fischer, Bundesamt für Kultur; Franz Zeller, Bundesamt für Kommunikation; Karin Büchel, Staatssekretariat für Wirtschaft).
 

 

Bildung einer Arbeitsgruppe zum Urheberrecht

Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements, hat am 8. August 2012 eine Arbeitsgruppe zur Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (AGUR12) einberufen. Den Vorsitz hat sie dem Direktor des Eidg. Instituts für Geistiges Eigentum, Roland Grossenbacher, übertragen. Die Arbeitsgruppe wird einerseits beauftragt, bis Ende 2013 Möglichkeiten zur Anpassung des Urheberrechts an die technische Entwicklung aufzuzeigen. Darunter fallen insbesondere die Identifikation und Beseitigung von unbeabsichtigten Nutzungsschranken und Behinderungen des Wettbewerbs, die Sicherstellung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte und die Pirateriebekämpfung. Andererseits ist die kollektive Verwertung auf Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung zu überprüfen.

 

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