Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Fälschungen in Kleinsendungen

Über 90 % der Fälschungen gelangen in kleinen Paketen in die Schweiz. Obwohl es sich um Bagatellfälle handelt, ist das heutige Verfahren für die Hilfeleistungen der Zollverwaltung aufwändig, sowohl für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit wie für die Inhaber der möglicherweise verletzten Immaterialgüterrechte.

 

Ein vereinfachtes und in der EU bereits erfolgreich angewendetes Verfahren zur Vernichtung von Fälschungen in Kleinsendungen würde den Aufwand künftig für beide Seiten deutlich senken: Wenn der Besitzer der gefälschten Ware der Vernichtung zustimmt – was fast immer der Fall ist – könnte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die Ware vernichten, ohne weitere Schritte einzuleiten.

 

Vernehmlassung zur Gesetzesrevision ist abgeschlossen

Das neue Bundesgesetz über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht führt zu Änderungen im Markenschutzgesetz, im Designgesetz, im Patentgesetz sowie im Urheberrechtsgesetz.

 

Die Vernehmlassung zur Einführung des vereinfachten Verfahrens dauerte bis am 30. April 2020. Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sind auf admin.ch verfügbar. Die eingegangenen Stellungnahmen (pdf) werden nun vom IGE ausgewertet.

 

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