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Patentschutz
| Was wird geschützt? | Erfindungen, d. h. technische Lösungen im Bereich der Technik |
|---|---|
| Wie entsteht der Schutz? | Erteilung des Erfindungspatentes |
| Minimalanforderungen |
|
| Kein Schutz |
|
| Schutzausnahmen | Privatgebrauch, Forschung und Lehre |
| Schutzumfang | Definiert durch Patentansprüche («claims») |
| Schutzdauer | max. 20 Jahre |
| Gängige Symbole oder Hinweise | +pat+; pat. pend. (Erfindung zum Patent angemeldet) |
| Diverse Gebühren (CH) | 200 CHF (Anmeldung), 500 CHF (Prüfung) |
| Jahresgebühren (CH) | 100 CHF für das 4. Jahr, danach erhöhen sich die Gebühren jährlich |
| Besonderheiten | Neuheit und erfinderische Tätigkeit werden in der Schweiz von Amtes wegen nicht geprüft. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) empfiehlt daher, eine Patentrecherche durchzuführen. |
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