Schutz im Ausland
Bis maximal sechs Monate ab Ersthinterlegung in einem Land kann der Schutz des Designs auf weitere Länder ausgedehnt werden. Während dieser Zeit bleibt die Neuheit bestehen.
Um Ihr Design auch im Ausland zu schützen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: Internationale Hinterlegungen über die Weltorganisation für geistiges Eigentum, die Hinterlegung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, oder die direkte Anmeldung in anderen Staaten. Beachten Sie unsere Seite «Schutz im Ausland».
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Aktuelles
01.01.2021 | Recht und Politik
Zeitschrift sic! ab 2021 in Partnerschaft mit dem Helbing Lichtenhahn Verlag
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18.12.2020 | Medienmitteilung, Herkunftsangaben, Recht und Politik
Die Marke «Schweiz» ist angemessen geschützt
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17.12.2020 | Patente, Medienmitteilung
Neuer Rekord: Über tausend Schweizer Erfindungen unter der Lupe
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Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
Swiss Innovation Forum 2020 wird zum Online-Festival
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24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
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08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
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