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Schutz im Ausland
Bis maximal sechs Monate ab Ersthinterlegung in einem Land kann der Schutz des Designs auf weitere Länder ausgedehnt werden. Während dieser Zeit bleibt die Neuheit bestehen.
Um Ihr Design auch im Ausland zu schützen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: Internationale Hinterlegungen über die Weltorganisation für geistiges Eigentum, die Hinterlegung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, oder die direkte Anmeldung in anderen Staaten. Beachten Sie unsere Seite «Schutz im Ausland».
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Aktuelles
30.10.2025 | Recht und Politik, Veranstaltung, Urheberrecht
Kreativität und KI: Wie das Urheberrecht dem Wandel begegnen kann
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26.08.2025 | Medienmitteilung, Recht und Politik, News
Wiederaufnahme des IP-Dialogs zwischen der Schweiz und Indien
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Agenda
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27.06.2025 | Patente, Weiterbildung, IGE.IPI
Unterstützung für die Patentanwältinnen von morgen
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