Leitfaden für Innovative und Kreative

 

Schutzrechte sind Kapital

Sie können Schutzrechte ab der Anmeldung bzw. Hinterlegung wie andere Handelsgüter verkaufen, lizenzieren («vermieten») oder verpfänden.

Beim Verkauf übertragen Sie die Rechte auf einen Dritten. Sie können ein Schutzrecht bereits von Beginn weg verkaufen, z.B. wenn Sie Ihre Erfindung nicht selbst vermarkten wollen. So können Sie sofort einen vereinbarten Betrag erhalten, unabhängig vom zukünftigen Wert des Schutzrechts. Oder Sie übertragen das Schutzrecht erst, wenn das darauf beruhende Produkt einmal erfolgreich im Markt eingeführt ist.
Bei der Lizenzierung behält der Schutzrechtsinhaber (Lizenzgeber) die Rechte. Er vereinbart mit dem Lizenznehmer in einem Vertrag, wie und wie lange dieser das Schutzrecht nutzen darf und wie die Nutzung abgegolten wird. Wir empfehlen, zum Aushandeln und Abfassen von Verkaufs- und Lizenzverträgen einen spezialisierten Anwalt beizuziehen.

Besitzen Sie Schutzrechte, finden Sie unter Umständen leichter Investoren. Ein Schutzrecht kann unter gewissen Voraussetzungen auch als Garantie für Kapitalgeber hinterlegt werden.

Gut zu wissen

  • Wer hat die Rechte an einer Erfindung oder an einem Design, wenn diese im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses entstanden sind?
    Zuerst ist zu prüfen, ob diese Frage im Arbeitsvertrag geregelt ist. Falls nicht, gilt Artikel 332 des Schweizerischen Obligationenrechts. Danach gehören Erfindungen und Designs dem Arbeitgeber, wenn sie zu den vertraglich vereinbarten Pflichten gehören und sie der Arbeitnehmer bei der täglichen Arbeit gemacht hat. Erfindungen und Designs, die zwar bei der täglichen Arbeit gemacht werden, aber nicht zu den vertraglich festgelegten Pflichten gehören (kein Zusammenhang zur Arbeit), müssen dem Arbeitgeber gemeldet werden, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Der Arbeitgeber kann dann entscheiden, ob er die Erfindung resp. das Design erwerben will.
  • Die Bilanzierung von Immaterialgüterrechten ist ein wichtiges, aber komplexes Thema. Besprechen Sie sich mit Ihrem Finanzberater oder mit Ihrer Revisionsstelle.


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