Leitfaden für Innovative und Kreative

 

Dokumentieren Sie!

In Streitfällen kann es von Vorteil sein nachweisen zu können, dass Sie Ihre Schutzrechte tatsächlich genutzt haben. Dokumentieren Sie deshalb:

  • die Verwendung/Vermarktung Ihrer Erfindung: Dies vor allem, wenn Sie die Erfindung nicht patentgeschützt haben. Falls Ihnen jemand später die Verletzung von Patenten vorwirft ist es nützlich belegen zu können, ab wann Sie Ihre Erfindung vermarktet haben. War dies bereits vor der Patentanmeldung des Konkurrenten der Fall, können Sie die Neuheit seines Patents bestreiten und es allenfalls ungültig erklären lassen (so genannte Nichtigkeitsklage).
  • den Gebrauch Ihrer Marken: Benutzen Sie eine registrierte Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht, kann ein Dritter die Löschung Ihrer Marke verlangen bzw. eine Teillöschung, wenn Sie die Marke nur für einen Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht benutzt haben. Sie können Ihre Markenrechte anschliessend nicht mehr geltend machen. Dokumentieren Sie den Markengebrauch deshalb lückenlos!
  • die Benutzung nicht geschützter Zeichen: Haben Sie ein Zeichen benutzt, bevor das gleiche Zeichen von einem Dritten als Marke registriert wird, wird der Dritte Ihnen nicht verbieten können, das Zeichen im bisherigen Umfang weiterzubenutzen.


Tipp

  • Bewahren Sie die Unterlagen lange genug auf. Schutzrechte bestehen oft länger, als Geschäftsunterlagen von Gesetzes wegen aufbewahrt werden müssen. In Konfliktfällen muss möglicherweise die ganze Benutzungsdauer belegt werden.
 

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