Schutz im Ausland
Um eine Marke auch im Ausland zu schützen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen: Direktanmeldungen in anderen Staaten, Anmeldungen bei regionalen Markenämtern (z.B. beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante) oder internationale Registrierungen nach dem so genannten Madrider System.
Bei internationalen Registrierungen müssen Sie zuerst in der Schweiz eine Marke hinterlegen. Verpassen Sie anschliessend die Prioritätsfrist nicht: Wenn Sie für die Registrierungen in anderen Ländern die Priorität der Schweizer Marke beanspruchen möchten, empfehlen wir Ihnen, Ihr Gesuch um internationale Registrierung gleichzeitig mit Ihrem nationalen Hinterlegungsgesuch, spätestens jedoch vier Monate danach einzureichen.
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Aktuelles
01.01.2021 | Recht und Politik
Zeitschrift sic! ab 2021 in Partnerschaft mit dem Helbing Lichtenhahn Verlag
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18.12.2020 | Medienmitteilung, Herkunftsangaben, Recht und Politik
Die Marke «Schweiz» ist angemessen geschützt
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17.12.2020 | Patente, Medienmitteilung
Neuer Rekord: Über tausend Schweizer Erfindungen unter der Lupe
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Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
Swiss Innovation Forum 2020 wird zum Online-Festival
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24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
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08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
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