Schutzvoraussetzungen
Vom Designschutz können Kreationen profitieren, wenn sie diese Bedingungen erfüllen:
- Das Design muss neu sein. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn kein anderes identisches Design vor der Hinterlegung veröffentlicht wurde.
- Das Design muss Eigenart aufweisen. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn es sich von bestehenden Gestaltungen in wesentlichen Punkten genügend unterscheidet.
- Das Design darf weder gesetzeswidrig noch anstössiger Natur sein.
Die Neuheit wird in der Schweiz bei der Designhinterlegung nicht geprüft. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sie selbst zu prüfen: Recherchieren Sie in Datenbanken, z. B. in Swissreg nach nationalen Designs oder über Designview, wenn Sie die Daten weiterer Länder recherchieren möchten. Schauen Sie auch in Fachgeschäften, bei der Konkurrenz, auf Messen und in der Literatur, ob identische oder ähnliche Designs bereits umgesetzt worden sind.
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Aktuelles
01.01.2021 | Recht und Politik
Zeitschrift sic! ab 2021 in Partnerschaft mit dem Helbing Lichtenhahn Verlag
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18.12.2020 | Medienmitteilung, Herkunftsangaben, Recht und Politik
Die Marke «Schweiz» ist angemessen geschützt
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17.12.2020 | Patente, Medienmitteilung
Neuer Rekord: Über tausend Schweizer Erfindungen unter der Lupe
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Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
Swiss Innovation Forum 2020 wird zum Online-Festival
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24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
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08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
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