Häufig gestellte Fragen zu den Verfahren für zurückbehaltene Kleinsendungen

 

Warum führt das IGE und nicht das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die Verfahren für zurückbehaltene Kleinsendungen durch?

 

Das IGE ist seit dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens am 1. Juli 2025 für die Verfahren für vom Zoll zurückbehaltene Kleinsendungen zuständig. Das Ziel dieser Übertragung von Kompetenzen an das IGE ist es, beim BAZG Ressourcen freizusetzen, damit dieses sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren kann, nämlich die Kontrolle von Paketen und die Identifizierung von Fälschungen. 

 

Gelten die Verfahren auch für Waren, die im Rahmen des Reiseverkehrs zurückgehalten werden?

 

Nein. Waren, die im Reiseverkehr zurückgehalten werden, insbesondere solche, die im Gepäck von Reisenden entdeckt werden, sind von den beiden vom IGE durchgeführten Verfahren (ordentlich und vereinfacht) für Kleinsendungen nicht betroffen.

 

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