Eintragungshindernisse
- Zeichen mit «Gemeingutcharakter» können nicht im Markenregister eingetragen werden, da sie für alle frei verfügbar bleiben müssen. Dazu gehören z.B. einfache Zeichen wie einzelne Buchstaben oder Ziffern, oder Abkürzungen mit eigenständiger Bedeutung und beschreibendem Charakter (z.B. 4x4, GTI). Ihr Zeichen darf auch nicht die Beschaffenheit, die Qualität, Art oder Ort der Herstellung usw. beschreiben. Somit lässt sich «Apfel» nicht für Äpfel oder Obst eintragen, für Computer jedoch problemlos.
- Eine Marke darf keine falschen Eigenschaften (z.B. bezüglich deren Herkunft oder Beschaffenheit) vortäuschen. So lässt sich z.B. die Marke «GoldArt» nicht eintragen für Waren, die nicht aus Gold bestehen oder lediglich vergoldet sind.
- Eine Marke darf nicht gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstossen.
Weitere Informationen
- Auf unserer Seite Prüfungshilfe können Sie problematische Zeichen abrufen, die bei der Prüfung zurückgewiesen würden, wie auch unsere Prüfungsrichtlinien einsehen.
- Informationen über den Gebrauch und den Schutz von Herkunftsangaben
Aktuelles
01.01.2021 | Recht und Politik
Zeitschrift sic! ab 2021 in Partnerschaft mit dem Helbing Lichtenhahn Verlag
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18.12.2020 | Medienmitteilung, Herkunftsangaben, Recht und Politik
Die Marke «Schweiz» ist angemessen geschützt
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17.12.2020 | Patente, Medienmitteilung
Neuer Rekord: Über tausend Schweizer Erfindungen unter der Lupe
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Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
Swiss Innovation Forum 2020 wird zum Online-Festival
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24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
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08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
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