Leitfaden für Innovative und Kreative

 

Eintragungshindernisse

  • Zeichen mit «Gemeingutcharakter» können nicht im Markenregister eingetragen werden, da sie für alle frei verfügbar bleiben müssen. Dazu gehören z.B. einfache Zeichen wie einzelne Buchstaben oder Ziffern, oder Abkürzungen mit eigenständiger Bedeutung und beschreibendem Charakter (z.B. 4x4, GTI). Ihr Zeichen darf auch nicht die Beschaffenheit, die Qualität, Art oder Ort der Herstellung usw. beschreiben. Somit lässt sich «Apfel» nicht für Äpfel oder Obst eintragen, für Computer jedoch problemlos.
  • Eine Marke darf keine falschen Eigenschaften (z.B. bezüglich deren Herkunft oder Beschaffenheit) vortäuschen. So lässt sich z.B. die Marke «GoldArt» nicht eintragen für Waren, die nicht aus Gold bestehen oder lediglich vergoldet sind.
  • Eine Marke darf nicht gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht verstossen.


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