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Aktualitäten
01.04.2021 | Medienmitteilung, Recht und Politik, Durchsetzung
Vereint gegen Swissness-Missbrauch: Das IGE und die Schweizer Exportwirtschaft spannen zusammen
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Können Ideen geschützt werden?
Ideen als solche können nicht geschützt werden, unter Umständen aber deren Ausgestaltung:
- So können technische Lösungen durch ein Patent geschützt werden (z.B. beheizbare Skischuhe),
- der Name eines Produktes oder ein Logo durch eine Markenhinterlegung (z.B. Ricola),
- die Form eines Produktes durch eine Designhinterlegung (z.B. Colani-Flasche),
- und Werke der Literatur und Kunst sowie Computerprogramme durch das Urheberrecht.
Eine Idee als solche ist also nicht patentierbar, wohl aber die genaue Anleitung dazu, wie eine Lösung zu einem technischen Problem erzielt werden kann. Die Realisierung der Idee muss genau beschrieben werden.
Auch blosse Entdeckungen, ästhetische Formgebungen und gedankliche oder geschäftliche Verfahren werden in der Schweiz nicht als Erfindungen angesehen und können somit nicht patentiert werden. Unter einer Entdeckung versteht man das blosse Auffinden und Beschreiben von etwas bereits Existierendem. Eine Erfindung erweitert die technischen Möglichkeiten des Menschen, eine Entdeckung nur sein Wissen.
Weitere Beispiele dafür, was nicht patentierbar ist, finden Sie auf der Seite «Was ist eine Erfindung».
Gut zu wissen
- Computerprogramme als solche können nicht patentiert werden. Programmbezogene Erfindungen hingegen können patentierbar sein (z.B. elektronische Steuerungen). Weitere Informationen zu den computerimplementierten Erfindungen finden Sie in unseren Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen (pdf), ab Seite 15.
Weitere Informationen
- Was ist Geistiges Eigentum?
- Was kann nicht patentiert werden?
Aktuelles
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Agenda
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