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- Patente: Gebühren
Geheim halten!
Behalten Sie Ihre Idee für sich, vor allem wenn Sie Ihr Geistiges Eigentum schützen lassen wollen:
- Halten Sie Ihre Erfindung geheim, solange Sie sie nicht zum Patent angemeldet haben. Wenn Sie Ihre Erfindung vor der Anmeldung in irgendeiner Form der Öffentlichkeit bekannt machen, können Sie sie nicht mehr schützen lassen, weil die Neuheit eine Voraussetzung für die Patentfähigkeit ist. Neu ist eine Erfindung, wenn sie vor dem Anmeldedatum nirgends auf der Welt bekannt gewesen ist. Präsentieren Sie also Ihre Erfindung nicht an einer Messe oder in einer Fachzeitschrift, bevor Sie sie zum Patent angemeldet haben, denn sie würde damit sofort zum sogenannten Stand der Technik gehören und wäre bei einer nachfolgenden Anmeldung zum Patent nicht mehr neu.
- Das Gleiche gilt im Hinblick auf eine allfällige Designhinterlegung: Ein Design muss neu sein, um schutzfähig zu sein.
- Auch eine Marke sollte nicht bekannt gemacht werden, bevor sie im Markenregister eingetragen ist, weil Dritte die Marke in eigenem Namen hinterlegen könnten. Das Markenrecht steht demjenigen zu, der die Marke zuerst hinterlegt
Aktuelles
Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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