Klage?
Wer im Markt auftritt, ist angreifbar. Ihr Produkt, Ihre Dienstleistung, Ihre Marke können jederzeit Gegenstand eines Zivil- oder Strafverfahrens werden – unabhängig davon, ob Sie Ihr Geistiges Eigentum durch Schutzrechte geschützt haben oder nicht.
Ein Mitbewerber kann Sie abmahnen, wenn Sie mit Ihrem Produkt, dem Produktenamen oder einem Design seine Rechte verletzen. Auch Schutzrechte können jederzeit gerichtlich angefochten werden, denn sie werden vom Institut ohne Garantie erteilt. Ob ein Schutztitel schliesslich gültig oder nichtig ist, entscheiden dann die Gerichte.
Nehmen Sie Verwarnungen von Mitbewerbern und gesetzte Fristen ernst. Fordern Sie den Mahnenden auf, einen Registerauszug vorzulegen: eine allfällige Verletzung kann dadurch besser beurteilt werden. Grundsätzlich ist in solchen Fällen ein Spezialist (Anwalt) beizuziehen: Er kann die Rechtslage abklären und ein wirkungsvolles Vorgehen vorschlagen. Anklagepunkte können oft entkräftet werden, z.B. wenn das Schutzrecht des Gegners nicht gültig ist.
Gut zu wissen
- Recherchen sind die beste Vorsorge gegen Schutzrechtsverletzungen. Beachten Sie das Kapitel «Keine Rechte verletzen».
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29.11.2019 | Medienmitteilung
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08.11.2019 | Veranstaltung
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18.10.2019 | Veranstaltung, Patente
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