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Ist das Design hinterlegt, die Erfindung zum Patent angemeldet und/oder die Marke eingetragen, müssen Sie sie nicht mehr geheim halten. Machen Sie jetzt Ihre Produkte bekannt und bewerben Sie sie!
Werbeprospekte können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie Individualität aufweisen. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schaffung des Werkes; eine Registrierung ist nicht notwendig.
Verwenden Sie Ihre Marke im Internet? Rechtlich gesehen ist dies ein Spezialfall. Der Markenschutz ist territorial, das heisst eine Marke ist nur in den Ländern oder Regionen geschützt, in denen sie registriert wurde. Das «World Wide Web» hat weltweite Reichweite. Im Internet kann es somit zu Konflikten zwischen ähnlichen oder identischen, aber in verschiedenen Ländern registrierten Marken kommen. Urteile dazu gibt es nur wenige, und die Rechtssprechung ist von Land zu Land verschieden.
Tipp
- Lassen Sie Werbematerial von Dritten kreieren? Wir raten Ihnen, von Anfang an schriftlich zu vereinbaren, wem am Schluss die Urheberrechte zustehen und wie sie abgegolten werden.
Achtung
- Bilder und Namen von Personen dürfen Sie nicht ohne deren Zustimmung für Ihre Werbung verwenden. Definiert sind diese Rechte am Namen und der Persönlichkeit im Schweizerischen Zivilgesetzbuch.
Aktuelles
26.02.2021 | IGE.IPI, Medienmitteilung
Studie zeigt: Anlaufstellen für Schweizer Erfinder und Kreative erhalten gute Noten
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22.02.2021 | Recht und Politik, Urheberrecht, BTM
Grenzenloser Filmkonsum?
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01.01.2021 | Recht und Politik
Zeitschrift sic! ab 2021 in Partnerschaft mit dem Helbing Lichtenhahn Verlag
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Agenda
30.09.2020 | Veranstaltung, IGE.IPI, Engagement
Swiss Innovation Forum 2020 wird zum Online-Festival
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24.02.2020 | Recht und Politik, Veranstaltung, Weiterbildung
IP an der Hochschule: Im Herbst startet der «CAS IP Law»
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08.11.2019 | Veranstaltung
Symposium zu neuen Ansätzen zur Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln auf globaler Ebene
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