Kontokorrent

Das Kontokorrent erleichtert den Zahlungsverkehr zwischen dem Kunden und dem IGE. Erfahren Sie, wie Sie ein Kontokorrent beantragen und das Bezahlen von Gebühren schnell und einfach auslösen.

 

Ein Kontokorrent beim IGE erlaubt Ihnen, Gebühren auf einfache Weise zu begleichen. Es steht natürlichen und juristischen Personen sowie Rechtsgemeinschaften offen, die in regelmässigem Zahlungsverkehr mit uns stehen.


Für die Eröffnung eines Kontokorrents stellen Sie uns bitte das Antragsformular sowie die Unterschriftenregelung vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterzeichnet zu.


Sobald das Konto eröffnet ist, bitten wir Sie um eine erste Einlage.

 

Belastungen ausführen

Die einem Kontokorrent zu belastenden Zahlungen lösen Sie mit einem Belastungsauftrag über unseren Online-Service aus. Sie benötigen dazu die Nummern der Gesuche, Anmeldungen oder Schutztitel, für die Sie eine offene Gebühr bezahlen wollen. Diese Aufträge werden in der Regel automatisch noch am gleichen Tag ausgeführt.

 

Mehr über den Online-Service erfahren

 

Der Online-Service sollte einzig dann nicht verwendet werden, wenn eine Gebühr noch nicht besteht. Das kann z. B. bei einem Antrag auf beschleunigte Prüfung, einer Einreichung eines Widerspruchs oder Löschungsantrags oder einer Markenanmeldung der Fall sein. In diesen Fällen kann die Belastungsermächtigung direkt mit dem Antrag bzw. dem eingereichten Widerspruch oder bei der Anmeldung über e-trademark gegeben werden.


Falls der Belastungsauftrag nur eine Gebühr umfasst, können Sie uns diesen schriftlich per E-Mail an financenot shown@ekomm.ipito make life hard for spam bots.ch oder per Post zustellen. Der Auftrag muss die Nummer des zu belastenden Kontos sowie Angaben enthalten, die den Zweck der Zahlung ohne Weiteres erkennen lassen. Diese Aufträge werden manuell ausgeführt und die Ausführung kann einige Tage in Anspruch nehmen.


Als Eingang der Zahlung gilt in jedem Fall der Tag, an dem der Belastungsauftrag bei uns eingeht.

 

Für eine genügende Deckung sorgen

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Kontokorrent zum Zeitpunkt der Erteilung von Belastungsaufträgen für sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erteilten, noch nicht ausgeführten Belastungsaufträge genügend gedeckt ist. Wir gewährleisten nicht, offene Belastungsaufträge in der Reihenfolge der Zahlbarkeit der betroffenen Gebühren auszuführen.

 

Bitte berücksichtigen Sie ausserdem, dass Sie bei einer Einzahlung mit einer Verarbeitungszeit von einigen Tagen rechnen müssen. Dies kann zur Folge haben, dass zum Belastungszeitpunkt die Deckung trotz einer Einzahlung zu tief ist, weil die Einzahlung noch nicht auf das Kontokorrent verbucht worden ist. Bei der Benutzung des Online-Services wird der aktuelle Kontostand und der erwartete Saldo nach der Ausführung angezeigt, womit ersichtlich wird, ob die Einzahlung schon verbucht worden ist oder nicht.

 

Bei ungenügender Deckung wird der Belastungsauftrag abgewiesen und nicht durchgeführt, womit die Zahlung nicht gültig erfolgt ist. Wir unternehmen keinen zweiten Belastungsversuch. Spätere Einlagen auf das Kontokorrent, die eine ausreichende Deckung herstellen würden, können wir nicht berücksichtigen. Eine noch laufende Zahlungsfrist bleibt bei einem erfolglosen Belastungsversuch unverändert.

 

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