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Aktualitäten
01.07.2024 | Recht und Politik, Urheberrecht
Neue Weisung zur Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften
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Schritt 1: Marke
Basismarke
Für die internationale Anmeldung muss ein Schweizer Markeneintragungsgesuch oder eine eingetragene Schweizer Marke vorhanden sein. Geben Sie bitte die Eintragungsnummer Ihrer Schweizer Basismarke oder – falls noch nicht eingetragen – die Nummer des Eintragungsgesuchs ein. Die Angaben werden direkt übernommen, wenn Sie die internationale Anmeldung von der Markendatenbank aus gestartet haben.
Möchten Sie mehrere Basismarken anmelden, reichen Sie bitte für jede Marke ein eigenes Gesuch ein. Nur wenn Sie eine Marke mehrmals in der Schweiz angemeldet haben, kann sich das Gesuch auf diese gleichen Basismarken stützen.
Gesuch um internationale Registrierung gestützt auf ein hängiges Schweizer Gesuch
Die meisten internationalen Registrierungen stützen sich auf die solide Grundlage einer eingetragenen Schweizer Marke. Sie können sich aber auch auf ein Eintragungsgesuch stützen. Beachten Sie, dass dies mit einigen Risiken verbunden ist:
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Sollte das Schweizer Gesuch nicht zu einer Eintragung führen, wird die internationale Registrierung gelöscht, da sie während fünf Jahren an die nationale Basismarke gebunden ist (Art. 6 Madrider Protokoll). Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen in diesem Fall nicht zurückerstattet.
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Nachträgliche Änderungen am Waren- und Dienstleistungsverzeichnis des Schweizer Gesuchs können für die internationale Registrierung unter Umständen nicht berücksichtigt werden. Das Hinzufügen einer Klasse zur Präzisierung der Basisliste ist beispielsweise nicht möglich.
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Wird das angemeldete Zeichen in wesentlichen Teilen geändert oder das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erweitert, so führt dies zu einer Verschiebung des Hinterlegungsdatums (Art. 29 Abs. 2 Markenschutzgesetz). Dies hat die Löschung der internationalen Registrierung ohne Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren zur Folge.
Ohne gegenteiligen Bescheid behandeln wir Ihr Gesuch um internationale Registrierung erst nach der Eintragung der Schweizer Basismarke. Soll die internationale Registrierung noch vor der Eintragung der Basismarke erfolgen, aktivieren Sie bitte die entsprechende Schaltfläche. Sollten Sie sich erst später entscheiden, die Eintragung der Schweizer Marke nicht abwarten zu wollen, können Sie uns dies noch während des Prüfungsverfahrens per E-Mail an tm.admin mitteilen. Informieren Sie uns unbedingt innerhalb der Prioritätsfrist, falls Sie für die internationale Registrierung die Priorität der ersten nationalen Anmeldung beanspruchen wollen. @ekomm.ipi .ch
Übersetzung des verbalen Teils
Einige Vertragsstaaten wie z. B. Singapur und die USA verlangen eine Übersetzung des Wortelements der Marke in Englisch, Spanisch oder Französisch. Falls die Begriffe keine Bedeutung haben, können Sie dies ebenfalls angeben. Weder das IGE noch die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) kontrollieren die Übersetzung.
Transliteration
Die Umsetzung in lateinische Schriftzeichen ist notwendig, wenn die Basismarke andere Schriftzeichen enthält. Weder das IGE noch die WIPO überprüfen diese Angaben.
Beschreibung
Einige Vertragsparteien verlangen eine Beschreibung der Marke; für das IGE ist sie nicht notwendig.
Im Schweizer Markenregister publizierte Bemerkungen, wie z. B. eine Verkehrsdurchsetzung, werden in der internationalen Anmeldung automatisch übernommen.
Erklärungen, dass der Hinterleger auf den Schutz eines Bestandteils der Marke verzichten will, werden vom IGE nicht berücksichtigt und nicht an die WIPO weitergeleitet.
Aktuelles
01.07.2024 | Recht und Politik, Urheberrecht
Neue Weisung zur Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften
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27.05.2024 | Patente, Medienmitteilung, Recht und Politik, Konferenz
Neues internationales Abkommen über Geistiges Eigentum und genetische Ressourcen und assoziiertes traditionelles Wissen verabschiedet
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Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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