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Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen und prüfen
In der Klassifikationshilfe können Sie Waren- und Dienstleistungsverzeichnissee (WDL) auf verschiedene Arten vorbereiten: Mithilfe der 45 Standardklassen, über die Suche nach einzelnen Begriffen in unseren Datenbanken oder indem Sie ein bereits bestehendes Verzeichnis importieren, z. B. von einer publizierten Marke oder aus einer Datei. Die Prüfung geschieht anschliessend automatisch.
Erstellen
WDL aus einer bestehenden Marke übernehmen
Wenn Sie eine Schweizer Marke kennen, deren Waren- und Dienstleistungsverzeichnis auch für Ihre Marke passen würde, können Sie das Verzeichnis übernehmen und anschliessend überarbeiten. Geben Sie dazu die Gesuchs- oder Markennummer ein, die Sie in Swissreg finden.
WDL aus Standardklassen erstellen
Wenn Sie ein Verzeichnis aus Standardklassen erstellen, führt Ihnen die Klassifikationshilfe alle 45 Klassen der Nizza-Klassifikation mit der Standard-Auswahl der darin enthaltenen Waren und Dienstleistungen auf. Sie können die zutreffenden Klassen auswählen, in Ihr Verzeichnis übernehmen und anschliessend anpassen.
WDL aus Zwischenablage übernehmen oder aus einer Datei einfügen
Haben Sie bereits ein Verzeichnis erstellt, können Sie es entweder aus der Zwischenablage oder aus einer Datei importieren. Achten Sie dabei auf die richtige Formatierung:
Zwischenablage und .txt:
- Die Klassennummer und die dazugehörenden Klassentexte müssen auf separaten Zeilen stehen.
- Der Klassentext endet mit einem Punkt.
- Verwenden Sie die Standard UTF-8-Codierung, damit auch Akzente und Umlaute richtig dargestellt werden.
Beispiel:
1
Abschreckflüssigkeiten zur Verwendung bei der Metallbearbeitung; Abschwächer für fotografische Zwecke; Acetal.
3
Abbeizmittel; Abbeizmittel für Fussböden; Aftershave-Gele.
Datei in Format .csv:
- Pro Zeile wird die Klassennummer und ein Begriff aufgeführt, getrennt durch ein Komma (ohne Abstände).
- Die Spaltentitel heissen Klasse und Begriff (getrennt durch ein Komma, ohne Abstände).
- Verwenden Sie die Standard UTF-8 Codierung, damit auch Akzente und Umlaute richtig dargestellt werden.
Beispiel:
Klasse,Begriff
1,Abschreckflüssigkeiten zur Verwendung bei der Metallbearbeitung
1,Abschwächer für fotografische Zwecke
1,Acetal
3,Abbeizmittel für Fussböden
3,Aftershave-Gele
Begriffe über die Suchfunktion hinzufügen
Sie können auch direkt nach einzelnen Begriffen suchen und gefundene Begriffe in Ihr Verzeichnis übernehmen. Verwenden Sie allenfalls die erweiterten Suchfunktionen, um z. B. auch ähnliche Begriffe zu finden, und nutzen Sie die vorhandenen Filter, um die Treffer einzuschränken.
Diese Funktion steht im unteren Teil der Klassifikationshilfe immer zur Verfügung. Sie können sie auch in Kombination mit den anderen vier Erstellungsoptionen anwenden.
Prüfen
Sobald Sie ein Verzeichnis erstellt oder importiert haben, wird es automatisch geprüft. Alle Begriffe werden mit unseren Datenbanken abgeglichen und bei Unstimmigkeiten farblich markiert. Die angezeigten Icons helfen, das Problem zu erkennen:
Der Begriff ist in derselben Klasse doppelt aufgeführt.
Der Begriff ist in der Datenbank in einer anderen Klasse vorhanden.
Der Begriff ist in der Datenbank in abweichender Gross-/Kleinschreibung vorhanden.
Der Begriff ist in der Datenbank als nicht zulässig vermerkt.
Nicht in der Datenbank, allgemeiner Fehler oder mehrere Hinweise zutreffend.
Der Begriff enthält mehrfache Leerzeichen.
Der Begriff enthält ein unzulässiges Zeichen.
Sie können das Verzeichnis trotz der Hinweise einreichen: Auch wenn eine Formulierung nicht in den Datenbanken vorhanden ist, kann sie akzeptiert werden.
Die Verwendung von Begriffen aus unseren Datenbanken kann jedoch das Anmeldeverfahren deutlich beschleunigen und Beanstandungen zur Klassifikation vermeiden.
Filter IGE+WIPO | WIPO
Verwenden Sie im Filter die Option IGE+WIPO, wenn Sie ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für die Anmeldung einer Schweizer Marke prüfen möchten.
Wollen Sie Sie ein Verzeichnis für eine internationale Anmeldung prüfen, wählen Sie die Option WIPO. Die dadurch verwendete Datenbank enthält nur mit der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) abgestimmte Begriffe, einschliesslich derjenigen der KIassifikation von Nizza. Wir können leider dennoch nicht garantieren, dass die WIPO das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nicht beanstandet.
Beachten Sie ausserdem, dass Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse für internationale Anmeldungen in Französisch eingereicht werden müssen.
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