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Aktualitäten
Schritt 6: Ausdehnung
Territoriale Ausdehnung nach dem Madrider Protokoll
In diesem Schritt können Sie nun alle Staaten wählen, in denen Sie Ihre Marke registrieren lassen möchten.
Einige Vertragsparteien erheben dieselbe Standardgebühr, andere Vertragsparteien erheben individuelle Gebühren. Sie können die Gebühren im Schritt 8 «Zahlungsangaben» mithilfe des Gebührentools der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) berechnen.
Benutzungsabsicht
Für einige Länder müssen Sie Ihre Absicht bestätigen, die Marke im jeweiligen Land zu benutzen.
Zweite Amtssprache für die Europäische Union
Wird die Europäische Union benannt, müssen Sie eine zweite Arbeitssprache angeben. Sie wird für eventuell durch Dritte eingeleitete Verfahren vor dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) gebraucht. Zur Wahl stehen Englisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch.
Die erste Sprache entspricht der Sprache, in der das Gesuch um internationale Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) eingereicht worden ist; für beim IGE eingereichte Gesuche also Französisch.
Beilagen
Benennung der USA
Für die Registrierung der Marke in den Vereinigten Staaten von Amerika müssen Sie das WIPO-Formular M18 einreichen. Wichtig: Die «declaration of intention to use the mark» ist nur gültig, wenn auf der ersten Seite die vier Felder «Signature», «Signatory's Name», «Signatory's Title» und «Date of Execution» ausgefüllt sind.
Sie können das ausgefüllte Formular im Schritt 6 «Ausdehnung» hochladen oder es uns – so rasch wie möglich – noch nachträglich per E-Mail an tm.admin zukommen lassen. @ekomm.ipi .ch
Benennung der Europäischen Union
Wenn Sie die Europäische Union (EUIPO) benennen und Ihre Marke bereits in einem Mitgliedstaat der EU geschützt ist, können Sie dort den «Zeitrang» - eine Art Priorität – der älteren Marke beantragen. Legen Sie dazu das WIPO-Formular MM17 bei.
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