Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum am Staatsbesuch des chinesischen Präsidenten Xi Jinping vom 16. Januar 2017 bestätigt

01.02.2017 | Recht und Politik

Die Schweiz und China haben am 16. Januar 2017 in Bern eine Erklärung zur Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) und der chinesischen staatlichen Behörde für Geistiges Eigentum (State Intellectual Property Organization, SIPO) unterzeichnet.

Zwischen dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) und der chinesischen staatlichen Behörde für Geistiges Eigentum (State Intellectual Property Organization, SIPO) besteht seit 2012 eine Zusammenarbeitserklärung (Memorandum of Understanding, MoU), dessen Kernpunkt ein jährlicher Austausch zwischen der Schweiz und China zu Fragen und Anliegen im Bereich geistiges Eigentum ist. Dabei geht es vor allem um Fragen des Patent- und Designschutzes sowie der Durchsetzung dieser Rechte.
 
SIPO und IGE wollen ihre erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen. Der Besuch des chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping am 15. und 16. Januar 2017 in Bern bot Gelegenheit, die Verlängerung der Zusammenarbeitserklärung durch Bundesrat Didier Burkhalter und den chinesischen Aussenminister Wang Yi zu unterzeichnen. Das erneuerte MoU in Französisch und Englisch (pdf 194 KB) vertieft eine breitere chinesisch-schweizerische Partnerschaft im Bereich der Innovationsstrategie. China anerkennt die Innovation als zentrales Instrument zur weiteren Entwicklung seiner Wirtschaft. Der Schutz der Rechte an geistigem Eigentum spielt dabei eine wichtige Rolle. Im MoU wird zusätzlich der‚ runde Tisch‘ mit Industrie- und Unternehmensvertretern institutionalisiert, welcher jeweils im Anschluss an die Behördentreffen zwischen IGE und SIPO stattfindet.

Die Schweiz profitiert mit ihrer innovativen Exportwirtschaft von der Zusammenarbeit mit China bei Fragen des geistigen Eigentums. Dies insbesondere angesichts der noch immer zahlreichen Probleme der Schweizer Unternehmen in China beim Schutz und bei der Durchsetzung der Rechte an ihrem geistigen Eigentum. Diese Zusammenarbeit hat es der Schweiz in den letzten Jahren wiederholt erlaubt, konkrete Probleme zu lösen, beispielsweise im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung ‚Schweiz‘ oder dem Schweizer Kreuz auf chinesischen Produkten. Das nun unterzeichnete Abkommen ermöglicht es, diesen privilegierten Austausch fortzusetzen.

 

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