Frist für die Erstprüfung der Markeneintragungsgesuche

20.12.2017 | Marken

Aufgrund der hohen Anzahl schweizerischer Markeneintragungsgesuche wird die Frist für die Erstprüfung auf in der Regel 4 Monate ab dem Datum der Bezahlung der Hinterlegungsgebühr und des allfälligen Klassenzuschlags erhöht. In dieser Frist werden wir Ihnen entweder bestätigen, dass Ihre Marke zur Eintragung im Markenregister zugelassen wird oder Sie über allfällige Mängel informieren, die Sie anschliessend innert einer gegebenen Frist beheben können.

 

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