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Frist für die Erstprüfung der Markeneintragungsgesuche
Aufgrund der hohen Anzahl schweizerischer Markeneintragungsgesuche wird die Frist für die Erstprüfung auf in der Regel 4 Monate ab dem Datum der Bezahlung der Hinterlegungsgebühr und des allfälligen Klassenzuschlags erhöht. In dieser Frist werden wir Ihnen entweder bestätigen, dass Ihre Marke zur Eintragung im Markenregister zugelassen wird oder Sie über allfällige Mängel informieren, die Sie anschliessend innert einer gegebenen Frist beheben können.
Aktuelles
19.03.2024 | Patente
Patentanmeldungen: Schweizer Erfinderinnen und Erfinder mit neuem Höchstwert
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04.03.2024 | Patente, Marken, Design
Marken, Patente und Designs: Das Jahr 2023 in Zahlen
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Agenda
13.02.2023 | Weiterbildung, Veranstaltung
Zoom-Anlass “Geschäftsideen schützen! – Aber wie?»
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19.01.2023 | Recht und Politik, Veranstaltung
Fachtagung: «Geistiges Eigentum und Nachhaltigkeit» der Universität Genf
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07.07.2022 | Patente, Weiterbildung, Veranstaltung
IP@Lunch: Revidiertes Schweizer Patentgesetz - Ein Mehrwert?
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