«Swissness» - Klare Regeln für die Marke Schweiz

Verschiedene Medienbeiträge mit falschen oder missverständlichen Aussagen zum Thema Swissness im Zusammenhang mit dem Turnschuh-Hersteller On geben zurzeit Anlass für Diskussionen. Was genau ist passiert? Eine Einordnung dazu liefert Alexander Pfister, Leiter Rechtsdienst Gewerbliche Schutzrechte beim Institut für Geistiges Eigentum IGE.

 

Gemäss Medienberichten ist in China ein Streit um die Einhaltung der Swissness-Regeln mit dem Turnschuhhersteller On ausgebrochen. Was steckt dahinter?

Swissness Enforcement (SE), ein von Verwaltung und Wirtschaft gemeinsam gegründeter Verein mit dem Ziel, die missbräuchliche ­Verwendung von Schweizer Herkunftsangaben im ­Ausland wirksam zu bekämpfen. diskutiert im Auftrag seiner Mitglieder schon seit vier Jahren mit On. Gemäss Gesetzgebung müssen bei Schuhen 60 % der Herstellung in der Schweiz erfolgen. On produziert seine Schuhe grösstenteils in Fernost. Dennoch verwendet das Unternehmen im Ausland das Schweizerkreuz auf seinen Produkten und missachtet somit die Swissness-Kriterien. Das gefährdet die Glaubwürdigkeit von Swissness für die gesamte Schweizer Industrie. Studien zeigen, dass der Mehrwert der Marke Schweiz circa 1,2 Prozent des Bruttoinlandprodukts ausmacht – das entspricht rund 7 Milliarden Franken. Wenn sich jedoch einzelne Akteure nicht an die Regeln halten, leidet die Glaubwürdigkeit der Marke Schweiz und der Mehrwert verschwindet.

 

In den Medien wurde geschrieben, die Behörden seien in China gegen On, eine erfolgreiche und innovative Schweizer Firma, rechtlich tätig geworden. Stimmt das? 

Diese Aussage stimmt nicht. Es ist SE, der aktiv geworden ist und durch eine Kontaktperson in China erste Abklärungen zur rechtlichen Situation hat vornehmen lassen. Das ist nicht aussergewöhnlich, denn, wie soeben gesagt, es ist seine Aufgabe, die Anliegen der Swissness-Gesetzgebung im Ausland zu vertreten. Aber auch so: Es gab keine Anzeige oder Klage.

 

Das Swissness-Gesetz gilt in der Schweiz, im Ausland gelten andere Gesetze. Wie ist es überhaupt möglich, dass On nun in China wegen dem Schweizerkreuz angegangen wird?

Richtig, Swissness gilt nur hier. Aber es gibt auch ein internationales Abkommen (die Pariser Verbandsübereinkunft über gewerbliche Schutzrechte), das die Flaggen aller Länder schützt. Somit ist das Vorgehen von On nicht rechtens. Die Schweizer Firmen, die sich an die Regeln halten, haben ein Interesse daran, dass das Recht auch in anderen Ländern durchgesetzt wird. Sonst verliert die Marke Schweiz auf Dauer für alle an Wert. Das gilt es zu verhindern.

 

Warum kann in Kombination mit der Auslobung «Swiss Design» oder «Swiss Engineering» das Schweizerkreuz nicht verwendet werden, wie es bei On der Fall ist? 

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Das Schweizerkreuz ist so ziemlich der wirksamste Promotor der Marke Schweiz. Deshalb muss es Unternehmen vorbehalten bleiben, die in der Schweiz produzieren. Nur so wird der Industriestandort Schweiz geschützt. Eine Aufweichung der Regeln bestraft diejenigen, die am Produktionsstandort Schweiz festhalten. Sie tragen höhere Herstellungskosten und sind heute zudem von den hohen US-Zöllen direkt betroffen. Es wäre schlicht unfair, Ausnahmen zuzulassen für Firmen, die günstiger in Asien produzieren. Das Swissness-Gesetz gilt seit 2017 für alle Schweizer Unternehmen.

 

Es steht der Vorwurf im Raum, die Behörden hätten in China einen juristischen Streit losgetreten, der von den Steuerzahlenden mitfinanziert wird. Was sagen Sie dazu?

Es ist der Sinn und Zweck von SE, bei Swissness-Verstössen im Ausland aktiv zu werden. SE wird durch Mitgliederbeiträge finanziert. Der Vorwurf ist also nicht gerechtfertigt.

 

In verschiedenen Medien wurde kommuniziert, dass On ein Verfahren in der Schweiz anstrebt. Bietet das IGE dazu Hand? 

Diese Frage stellt sich so nicht. Das IGE erteilt in gewissen Fällen Bewilligungen für die Verwendung des Schweizerkreuzes im Ausland. Einen Antrag auf eine solche Bewilligung für China hat On inzwischen gestellt. Wir prüfen zurzeit den Antrag. Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. In der Schweiz wäre das IGE gemäss Gesetz legitimiert, gegen den Missbrauch des Schweizerkreuzes Klage einzureichen. Hier hält sich aber On an die rechtlichen Vorgaben.

 

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