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Förderung von Kinderarzneimitteln – Vernehmlassung zur Teilrevision der Patentverordnung
Die Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln speziell für Kinder soll gefördert werden. Um das zu verwirklichen, wurde im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) auch das Patentgesetz (PatG) revidiert. Für die Durchführung von pädiatrischen Studien kann ein Arzneimittelhersteller eine Verlängerung von sechs Monaten für ein bereits erteiltes ergänzendes Schutzzertifikat erhalten oder ein neu geschaffenes pädiatrisches Schutzzertifikat. Das Parlament hat am 18. März 2016 die Revision des HMG und mit ihr die Teilrevision des PatG beschlossen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 22. Juni 2017 die anschliessend nötige Änderung der Patentverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die Kantone, Parteien oder interessierten Kreise können ihre Stellungnahmen bis zum 20. Oktober 2017 abgeben.
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