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DPMA verlängert Einspruchsfrist
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) weist darauf hin, dass mit Inkrafttreten der Patentrechtsnovelle u.a. die EinspruchsfristEinspruchsfrist gegen Erteilung eines Patents in Deutschland von drei auf neun Monate verlängert wird.
Hinweise des DPMA zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes vom 1. April 2014
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