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Besserer Schutz für „Schweiz“ und Schweizerkreuz
Der Bundesrat hat am 20. Juni 2014 das Vernehmlassungsverfahren zu vier „Swissness“-Ausführungsverordnungen eröffnet. Siehe Pressemitteilung (pdf 24 KB).
Das Verordnungsrecht soll die vom Parlament beschlossene Verbesserung des Schutzes der Bezeichnung „Schweiz“ und des Schweizerkreuzes mit präzisierenden Regeln weiter konkretisieren und zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit führen.
Die Inkraftsetzung des Swissness-Gesamtpakets ist auf den 1. Januar 2017 vorgesehen. Allerdings sollen die Unternehmen bis längstens 31. Dezember 2018 Zeit haben, sich an die neuen Swissness-Regeln anzupassen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 17. Oktober 2014. Die Unterlagen können im Internet auf der Seite http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html oder beim IGE eingesehen werden.
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