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Schweizer Produzenten profitieren von besserem internationalen Schutz für geografische Angaben
Schweizer Produzenten können künftig geografische Angaben mit einem einfachen Verfahren in zahlreichen Staaten gleichzeitig zum Schutz anmelden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2021 die Inkraftsetzung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben sowie der Ausführungserlasse per 1. Dezember 2021 beschlossen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung des Bundesrats.
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