Modernisierung des Patentprüfungsverfahrens

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Teilrevision des Patentgesetzes zur Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden. In der Vernehmlassung wurde eine Modernisierung des Patentprüfungsverfahrens grundsätzlich begrüsst. Der Bundesrat hat beschlossen, der in einzelnen Bereichen geäusserten Kritik mit inhaltlichen Anpassungen der Vorlage Rechnung zu tragen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm bis Ende 2022 eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung des Bundesrats sowie den FAQ auf unserer Website.

 

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