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Neu ist auch Ihr Schnappschuss geschützt!
Ob Kunstfotografie, Knipsbild oder einfaches Produktefoto: das modernisierte Urheberrecht (URG) schützt neu grundsätzlich alle Fotos, ob analog oder digital, ob vom Laien oder Profi gemacht. Dies unabhängig davon, ob die Fotografien einen individuellen Charakter haben. Die Ausweitung des sogenannten Fotografienschutzes ist eine der wesentlichen Änderungen des neuen Urheberrechtsgesetzes. Dieses tritt am 1. April in Kraft.
Bisher mussten Fotos einen ausreichend individuellen Charakter haben, damit sie vom Urheberrechtsschutz profitieren konnten. Was individuell im konkreten Fall bedeutet, entschied im Streitfall der Richter. Damit ist nun Schluss: Mit dem erweiterten Fotografienschutz können sich sowohl professionelle als auch Hobbyfotografen gegen eine nicht vereinbarte Übernahme ihrer Bilder wehren. Um Fotos Dritter beispielsweise auf der eigenen Webseite zu nutzen, braucht es neu grundsätzlich immer eine Erlaubnis des Fotografen.
Mit der Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes werden auch die Massnahmen zur Pirateriebekämpfung effizienter. Konsumentinnen und Konsumenten illegaler Angebote werden dagegen weiterhin nicht belangt. Zudem werden die Nutzungen der Möglichkeiten der Digitalisierung einfacher, indem in gewissen Fällen das ausschliessliche Nutzungsrecht des Urhebers eingeschränkt wird, damit einfacher auf digitale Inhalte zugegriffen werden kann. So können zum Beispiel Wissenschaftler unter bestimmten Voraussetzungen Werke ohne Erlaubnis der Rechteinhaber nutzen.
Zusammen mit dem revidierten URG tritt am 1. April 2020 auch die Änderung des Urheberrechts für die Umsetzung des Vertrags von Marrakesch über die Erleichterung des Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen in Kraft.
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