Leistungsprogramm

 

1. Das IGE prüft, erteilt und verwaltet Schutzrechte

Das IGE ist für seine Kunden erste Anlaufstelle für die gewerblichen Schutzrechte (Marken, Patente und Designs) in der Schweiz. Das gilt teilweise auch für die entsprechenden internationalen Anmeldungen. Das IGE prüft die nationalen Hinterlegungsgesuche, erteilt gewerbliche Schutzrechte und verwaltet diese. Geregelt sind diese Aufgaben in den immaterialgüterrechtlichen Spezialgesetzen (Markenschutz-, Patent- und Designgesetz).

Zudem wird das IGE aktiv, wenn offensichtlich die Interessen der Eidgenossenschaft tangiert sind, insbesondere dann, wenn das Schweizer Wappen und/ oder Schweizer Kreuz vermutlich missbräuchlich verwendet werden.

 

2. Das IGE recherchiert und informiert über Geistiges Eigentum

In Schutzrechten stecken wichtige Informationen, die Unternehmen zu günstigen Bedingungen und zum eigenen Vorteil nutzen können. Dazu bietet das IGE verschiedenste Recherchedienstleistungen an. Die Palette reicht von einer Begleiteten Patentrecherche für Einsteiger bis zu komplexen Patentverletzungsrecherchen, von einfachen Markenrecherchen bis zu massgeschneiderten Markenüberwachungen.

Mit seinen Informationsdienstleistungen trägt das IGE dazu bei, dass die Eigenschaften und der Nutzen von Geistigem Eigentum in der Gesellschaft bekannt sind und Geistiges Eigentum von Dritten respektiert wird. Zu den Aufgaben des IGE gehört es auch, Unternehmen darüber zu informieren, wie sie das Schutzrechtssystem und die ihnen zustehenden Freiräume für ihren wirtschaftlichen Erfolg nutzen können. Das IGE führt Schulungen, Kurse und Seminare durch und kooperiert mit schweizerischen Hochschulen.

 

3. Das IGE beaufsichtigt die Verwertungsgesellschaften

Eine Verwertung von Urheberrechten durch die einzelnen Rechteinhaber/innen ist oft nicht möglich oder nicht sinnvoll. Die Verwertungsgesellschaften nehmen in diesen Fällen eine wichtige Mittlerfunktion ein.

Die Verwertungsgesellschaften brauchen für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Bewilligung des IGE. Dieses nimmt, zusammen mit der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK), auch die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften wahr.

 

4. Das IGE ist die „Anwaltskanzlei des Bundes“ für Geistiges Eigentum

Das IGE berät den Bundesrat und das Parlament in allen Fragen des Geistigen Eigentums. Es bereitet Revisionen der Erlasse über Patente, Designs, Marken und Herkunftsangaben, Wappen und andere öffentliche Kennzeichen, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie über die Organisation des IGE vor. Es vertritt die Schweiz in den massgeblichen internationalen Organisationen sowie in Verhandlungen zum Geistigen Eigentum mit Drittstaaten. Es unterstützt im Auftrag anderer Bundesstellen oder auf eigene Initiative Projektländer bei der Entwicklung ihrer immaterialgüterrechtlichen Schutzrechtssysteme.

 

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