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Geschichte des IGE
Das IGE hat eine bewegte Geschichte. Seit 1888 ist es die zentrale Anlaufstelle des Bundes für alle Fragen zu Patenten, Marken, geografischen Herkunftsangaben, Designschutz und Urheberrecht. Das IGE hat sich nicht nur permanent weiterentwickelt – es ist auch besonders stolz auf einen Mitarbeiter, den die ganze Welt kennt.
Die Geburtsstunde für das damalige Eidgenössische Amt für gewerbliches Eigenthum schlug am 15. November 1888. Sowohl das Patentgesetz vom 29. Juni 1888 als auch das per 21. Dezember 1888 erlassene Gesetz zum Muster- und Modellschutz erforderten eine neue Amtsstelle. Das Amt sollte die mit diesen Gesetzen verbundenen Aufgaben übernehmen.
Dies hatte 90 Jahre Bestand, bis im Zuge des neuen Verwaltungsorganisationsrechts das Amt 1978 in Bundesamt für geistiges Eigentum (BAGE) umbenannt wurde. Schliesslich wurde das BAGE per 1. Januar 1996 in die betriebliche Selbständigkeit entlassen. Seither trägt es den Namen Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE).
Früher 7, heute rund 300 Angestellte
Die Patentgesuche für Erfindungen, Eintragungsgesuche für Marken sowie der Hinterlegungen für Muster und Modelle nahmen im Laufe der Zeit konstant zu. Diese Zunahme spiegelt sich auch in der Entwicklung des Personalbestandes: Waren bei der Gründung sieben Personen für das Amt tätig, wuchs das Personal auf 76 Angestellte im Jahr 1937 und 191 im Jahr 1963. Heute beschäftigt das Institut rund 300 Mitarbeitende. Die Gründe für dieses Wachstum liegen in der Zunahme der Kernaufgaben, der Übernahme neuer Aufgaben sowie insbesondere der Entwicklung verschiedenster Dienstleistungen.
Das IGE schafft auf nationaler Ebene die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des Geistigen Eigentums. Dies betrifft vor allem Marken, Patente, Designs und Urheberrechte. Das Institut hat zudem den Auftrag, die Interessen der Schweiz in den internationalen Organisationen wirksam zu vertreten. Damit ist das IGE der primäre Ansprechpartner für die gewerblichen Schutzrechte sowie die «Anwaltskanzlei» des Bundes für Geistiges Eigentum.
An Bedeutung gewonnen hat in den letzten Jahren der Bereich der Politikdienstleistungen. Gemeint ist damit die Beratung der politischen Instanzen, die Vorbereitung der Gesetzgebung und die Vertretung der Schweiz auf internationaler Ebene.
Dasselbe gilt für Schulungen und Recherchen. Dank diesem Angebot des IGE erhöhen sich die Chancen von Einzelpersonen und Unternehmen, die Schutzrechtssysteme des Geistigen Eigentums für ihren wirtschaftlichen Erfolg zu nutzen.
Das IGE hat auch einen Informationsauftrag. Dazu gehört die ausgewogene Aufklärung über die verschiedenen Schutzrechtssysteme auf nationaler und internationaler Ebene, wie diese Systeme funktionieren und wie sie zu nutzen sind. Das IGE muss über all dies auf benutzerfreundliche Weise informieren.
Der berühmteste Mitarbeiter des IGE
Albert Einstein, der Erfinder der Relativitätstheorie, begann im Juli 1902 in der Patentabteilung des IGE seine Tätigkeit als «technischer Experte 3. Klasse». An seinem Stehpult im Zimmer 86 an der Ecke Speichergasse/Genfergasse prüfte der junge Mann Erfindungen auf ihre Patentierbarkeit. Darunter befanden sich wahrscheinlich auch eine Kiessortiermaschine, ein Wetteranzeiger, der durch die Feuchtigkeit der Luft beeinflusst wird – und eine elektrische Typenschiffchen-Schreibmaschine.
Für Einstein war das Amt «das weltliche Kloster, wo ich meine schönsten Gedanken ausgebrütet habe». Hier erlebte er seine physikalisch kreativste Periode. Allein im «Wunderjahr» 1905 publizierte der damals 26-Jährige fünf Arbeiten, die das vorherrschende Weltbild der Physik auf den Kopf stellten. Zum Bedauern seiner Vorgesetzten verliess Einstein das Amt im Herbst 1909 und übernahm den Lehrstuhl für theoretische Physik an der Universität Zürich.
Vom Mieter zum Hausherrn
In seiner Geschichte änderte das IGE nicht nur Namen und formale Einbindung in der Bundesverwaltung, es wechselte auch mehrmals seinen Standort in der Stadt Bern. Von der ehemaligen Blindenanstalt in der Lorraine (1888 bis1893) zog das damalige Amt ins Stadtzentrum. Dort wechselte es vom Telegraphengebäude in der Speichergasse (1893 bis 1907) in das alte Postgebäude am äusseren Bollwerk (1907 bis 1921).
Nach einem gut zehnjährigen Abstecher in Bürobaracken im Spitalackerquartier zog das Amt 1931 in das Gebäude der Schweizerischen Landesbibliothek im Kirchenfeld. 1960 fand innerhalb des Quartiers der Umzug an die damalige Eschmannstrasse (heutige Einsteinstrasse) statt. Im Juni 2007 vollzog das IGE seinen letzten Domizilwechsel und wurde im Nordquartier an der Stauffacherstrasse 65 sesshaft. Die grundsätzliche betriebswirtschaftliche Unabhängigkeit sowie der damals ausgezeichnete Geschäftsgang ermöglichten es dem IGE, den Neubau vollständig aus Eigenmitteln zu finanzieren und als Hausherr vom beschaulichen Botschaftsquartier in den Entwicklungsschwerpunkt Berns zu ziehen.
Weltoffen seit Beginn
Eine rein nationale Perspektive greift beim Schutz des Geistigen Eigentums zu kurz. Diese Erkenntnis erfolgte schon früh. Bereits 1883 spielte die Schweiz eine massgebliche Rolle, als es um eine Übereinkunft mehrerer Länder auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums ging. Am 20. März 1883 setzte sie ihre Unterschrift inklusive Siegel unter die Pariser Verbandsübereinkunft. Dies ist heute noch der bedeutendste Staatsvertrag zum Schutz des gewerblichen Eigentums.
Die internationale Entwicklungszusammenarbeit des IGE gründet auf denselben Überlegungen. In seinem Zuständigkeitsbereich arbeitet das IGE mit ausgewählten Ländern zusammen, um sie beim Aufbau eines funktionierenden Schutzes zu unterstützen. Das Ziel ist es, die Investitions- und Absatzmärkte im Ausland adäquat zu schützen.
Das IGE verfolgt verschiedene Projekte, in denen es um den Schutz des Geistigen Eigentums und die wirtschaftliche Situation in den Partnerstaaten geht. So half etwa das IGE in Jamaika und Kenia, ein nationales System mitaufzubauen zum Schutz der dort bestehenden geographischen Herkunftsbezeichnungen.
In Vietnam unterstützte es die örtlichen Behörden beim Aufbau einer nationalen Datenbank über traditionelle vietnamesische Medizin. Aktuelle Partnerstaaten des IGE sind Indonesien, Kolumbien, Ghana, Serbien und Laos; die Projekte mit diesen Ländern finanziert das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Das IGE als E-Government Pionier
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum gehört zu den E-Government-Pionieren in der Schweiz. 1984 führte das IGE den Technischen Informationsdienst Patente (TIPAT) für Online-Recherchen ein. Damit wollte das IGE die zahlreichen technischen Informationen, welche die Nutzer des Patentsystems geschaffen haben, einem breiten interessierten Kreis mit modernen Mitteln zugänglich machen. Das Angebot entsprach damals offensichtlich einem grossen Bedürfnis und wurde rege genutzt.
In den folgenden Jahren entwickelte sich TIPAT laufend weiter. Immer mehr Patentprüfer kamen auch im Recherchebereich zum Einsatz. Mit der Umwandlung vom Bundesamt zum autonomen Institut im Jahr 1996 wurden im IGE-Gesetz auch privatrechtliche Dienstleistungen verankert. Diese massgeschneiderten Recherchen zu Patenten, Technologien und Marken vertreibt das IGE seit 2004 unter dem Service-Label ip-search in nahezu allen Ländern.
Dank dem Online-Register «Swissreg» können potentielle Patentbewerber seit 2001 Informationen aus dem Marken-, Patent-, und Designregister kostenlos und innert Sekunden abrufen. Seit dem Jahr 2008 dient die Plattform zudem der offiziellen Publikation gewerblicher Schutztitel und ersetzt sämtliche gedruckte Publikationsorgane. Die Informationen sind barrierefrei aufbereitet und damit auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich.
Transparenz grossgeschrieben
Die elektronische Markenanmeldung ist seit 2002 über e-trademark möglich. Dank diesem Online-Angebot können auch jene Kunden ihre schweizerischen Marken online erfassen und einreichen, die über keine eigene Marken-Datenbank mit spezifischer Schnittstelle verfügen.
Seit Juli 2013 bietet das IGE auf seiner Homepage zudem eine neue elektronische Prüfungshilfe an. Diese Datenbank des IGE beinhaltet 500 Einträge, die neben abstrakten Prüfungsregeln erstmals auch Entscheide des IGE zu Markeneintragungsgesuchen umfassen. Ähnlich wie die Klassifikationshilfe dient auch diese Prüfungshilfe der Vorhersehbarkeit der Entscheide. Sie stellt einen weiteren Schritt in der Strategie des IGE dar, eine grösstmögliche Transparenz seiner Praxis sicherzustellen.
Seit Mitte 2010 können die Kunden ihre Eingaben per E-Mail fristwahrend und rechtsverbindlich einreichen. Am 1. Juli 2011 führte das IGE die elektronische Kommunikation auch im Bereich des Widerspruchsverfahrens ein. Das Angebot wird seither rege genutzt. Der Anteil der per Mail angemeldeten Gesuche beträgt seit einigen Jahren 95% - Tendenz steigend.
Stets am Puls der Entwicklung
Das IGE bietet seinen Kunden bereits heute einen weitgehend elektronischen Verkehr. In Zukunft sollen die Benutzer weitere Möglichkeiten direkter elektronischer Interaktion erhalten. Die Erneuerung und Erweiterung der elektronischen Schutzrechtsverwaltung ist deshalb ein aktuelles Kernprojekt des IGE.
Die betriebswirtschaftliche Autonomie ermöglicht dem IGE ein agiles Verhalten, das laufend zu Innovationen führt. Dies stets unter Berücksichtigung eines zunehmend globalen und wechselhaften Umfeldes. Die Stärke des IGE liegt in der permanenten Überprüfung und Weiterentwicklung der Schutzrechtssysteme des Geistigen Eigentums. In dieser Rolle leistet das IGE einen wesentlichen Beitrag für die Wirtschaft.
Rückblicke auf einige Meilensteine in der Geschichte des IGE
Die erste Frau im BAGE
In den ersten drei Jahrzehnten nach seiner Gründung beschäftigte das Amt nur männliche Mitarbeiter. 1918 erteilte das Justiz- und Polizeidepartement dem BAGE schliesslich die Erlaubnis «der Anstellung von zwei bis drei weiblichen Kanzleibeamten, welchen hauptsächlich die Besorgung von Schreibmaschinenarbeiten übertragen werden soll». Emma Müller bewarb sich erfolgreich und war als erste Frau im BAGE von 1918 bis 1930 als Kanzleigehülfin tätig.
Der erste Betriebsausflug
Erstmals 1938, anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Amtes, wurde eine Abendunterhaltung in Worb veranstaltet, an welcher auch der damalige Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Herr Bundesrat Dr. J. Baumann das Wort ergriff.
Fräulein, zum Diktat
Seit dem Jahr 1963 wählten die Patentprüfer per Telefon eine spezielle Nummer und diktierten ihre Prüfberichte so auf Band. Die Sekretärinnen tippten die Diktate und übergaben die fertigen Dokumente mit der richtigen Anzahl Durchschläge der internen Post. So landeten die versandfertigen Prüfberichte ein paar Tage später wieder auf dem richtigen Schreibtisch.
Patente in der Karton- und in der Juke-Box
Das IGE verfügte Mitte der 1970er Jahre über eine der anerkanntesten Patentschriftensammlungen in Europa. Die Archivierung der umfangreichen Zentralen Patentsammlung (ZPS) beanspruchte denn auch drei Untergeschosse im Gebäude an der Einsteinstrasse. Die Dokumente waren damals in Tausenden Kartons verstaut und hätten aneinandergereiht mehrere Kilometer ergeben. Zum ZPS gehörte ein Lesesaal, in dem Interessierte die Dokumente einsehen und in Ruhe studieren konnten. Eine kleine Revolution war die Digitalisierung der Daten, die neu auf CD-Roms archiviert wurden. In verschiedenen Auflagestellen (z.B. an der ETHZ) stand die Patentsammlung nun elektronisch zur Verfügung und zwar in so genannten «Juke Boxes». Hier konnte man Suchbegriffe eingeben und die richtige CD wurde automatisch hervorgeholt.
Schachloses Schach
Erst im Zeitalter der Aufklärung wuchs das Selbstbewusstsein der Kulturschaffenden und das Bewusstsein in der Gesellschaft, dass die Arbeit von Künstlern Schutz verdient. Es entstand «Die Lehre vom Geistigen Eigentum»: Personen, die geistige Werke schaffen, sollen – ebenso wie Handwerker – am Arbeitsergebnis ein Eigentumsrecht haben. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hatten Länder wie England, Frankreich und Preussen nationale Regeln zum Umgang mit Geistigem Eigentum aufgestellt. 1883 wurde auch hierzulande das erste Urheberrechtsgesetz geschaffen. Wie schon bei der Pariser Übereinkunft von 1883, welche dem Schutz für Patente, Marken, Muster und Modelle sowie Handelsnamen dient, gehörte die Schweiz 1886 zu den Gründerstaaten der Berner Übereinkunft. Diese dient dem Schutz von Werken aus der Literatur und Kunst. Am 11. September 1986 enthüllte Bundesrätin Elisabeth Kopp aus Anlass des 100-Jahr-Jubiläums der «Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst» ein Kunstwerk von Heinz Brand mit dem Namen «Schachloses Schach». Die Skulptur steht vor dem Bundesarchiv im Berner Kirchenfeld und zeigt ein aufrecht stehendes Schachbrett mit zwei fehlenden Feldern.
Das IGE feiert sein 125-Jahre-Jubiläum im Loeb
Für die Öffentlichkeit entschloss sich das IGE zu einem Auftritt an prominenter Stelle: Im Schaufenster des Berner Traditionsunternehmens Loeb wurde im Frühsommer 2013 unter dem Motto „Gedacht. Gemacht. Geschützt“ das Thema Geistiges Eigentum inszeniert. Die Passanten erfuhren unter anderem anhand einer Leuchtwand, einer Markenshow und einer Riesenkartoffel, wie Patente unser Leben prägen, Marken Identität und Vertrauen schaffen und warum Design ein gutes Verkaufsargument ist. Die Fensterschau gab auch Auskunft darüber, wie das IGE zum Pionier des Bundes wurde und wie inspirierend Albert Einstein seine Tätigkeit als Patentexperte im Amt empfand. Die Verknüpfung mit der Produktewelt des Warenhauses machte deutlich, dass Geistiges Eigentum fester Bestandteil unseres Alltags ist.
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