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Das sollten Sie vor der Anmeldung einer Marke abklären

Eine Marke ist schnell elektronisch hinterlegt. Doch wer sie ohne Vorabklärungen anmeldet, gefährdet seine noch junge Marke und verliert unter Umständen viel Zeit und Geld.

Wer vor der Markenanmeldung recherchiert, erspart sich Konflikte. Bild: iStock
Wer vor der Markenanmeldung recherchiert, erspart sich Konflikte. Bild: iStock

Die Marke der Firma A ist im Schweizer Markenregister eingetragen worden. Ein paar Tage später trudelt eine E-Mail des Anwalts von Firma B ins Haus. Was ist passiert? Der Chef von Firma A wollte doch nur seine Marke schützen. Hätte er sich vorher erkundigt, dann wäre ihm aufgefallen, dass der Name im Register bereits vorhanden war. Das Beispiel zeigt: Wer sich im Vorfeld der Markenanmeldung nicht ausreichend informiert, kann blitzschnell in Konflikte mit Dritten geraten, weil diese zum Beispiel die Verletzung ihrer Marke geltend machen. Nachfolgend die wichtigsten Schritte einer guten Vorbereitung.

 

Die Schutzstrategie bildet das Fundament

Bevor man eine Marke anmeldet, sollte man eine Schutzstrategie erarbeiten. Sie bestimmt das künftige Handeln des Markeninhabers bzw. den zukünftigen Einsatz der Marke. In der Strategie werden zum Beispiel die Verantwortlichkeiten für den Markenschutz im Unternehmen festgehalten. Ausserdem geht es auch um die Frage des Markentyps und in welchem Land und für welche Waren und Dienstleistungen die Marke geschützt sein soll.

 

Markenart und -Typ bestimmen

Hier kommt der kreative Teil der Vorbereitung. Jede Anmelderin und jeder Anmelder fragt sich: Welche Marke will ich? Soll es nur ein Wort sein, ein Bild oder beides? Die Bandbreite ist gross, wie wir bereits in einem Artikel aufgezeigt haben. Die Individualmarke ist die am häufigsten vorkommende Markenart. Die Wahl bedeutet, dass die natürliche oder juristische Person, die als Hinterleger genannt wird, Inhaber der Marke ist. Der nächste Schritt ist der Markentyp. Neben Bildern (Logos), Buchstaben können auch spezielle Markentypen wie z. B. dreidimensionale Zeichen oder kurze Melodien als Marke registriert werden.

 

Zuerst recherchieren, dann anmelden

Erinnern Sie sich noch an die Firma A zu Beginn des Artikels? Diesen Abschnitt wird sich der Markenverantwortliche zu Herzen nehmen. Absolut zentral: Vor der Anmeldung sollte er recherchieren, ob die angedachte Marke die Rechte Dritter verletzt (Kollisionsgefahr), beispielsweise Rechte an älteren Marken. Diese Abklärung ist auch deshalb so wichtig, weil das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) bei einer Markenanmeldung nicht prüft, ob identische oder ähnliche Marken bereits registriert sind.

 

Das können Sie selber abklären: Prüfen Sie im Schweizer Markenregister, ob bereits jemand eine ähnliche oder identische Marke verwendet. Das Register enthält jedoch nur Einträge von Marken, die direkt in der Schweiz angemeldet wurden. Mit dem Madrid Monitor erfährt man zudem, welche Marken erst im Ausland registriert wurden und später eine Schutzausdehnung auch auf die Schweiz erfuhren.

 

Bei der Recherche ist zu bedenken, dass es ohne spezielle Software fast unmöglich ist, selbständig alle relevanten Marken zu finden. Zudem müsste man die markenrechtlichen Kenntnisse besitzen, um die Resultate interpretieren zu können. Die hier beschriebene eigene Recherche ist ein guter erster Schritt. Wer hier bereits Einträge von Konkurrenten findet, weiss, dass eine potenzielle Gefahr besteht. Jeder Anmelder, jede Anmelderin sollte sich gut überlegen, ob man sich zum Beispiel Unterstützung von einem Markenberater holt. Ausserdem bieten Firmen professionelle Markenrecherchen an. Die Angebote kosten, aber es kann deutlich teurer werden, wenn man sich mit der eigenen Marke rechtliche Probleme einbrockt.

 

Welche Angebote wollen Sie mit der Marke schützen?

Mit der Marke schützt man die Kennzeichnung (z.B. Logo) der entsprechenden Angebote. Bei der Anmeldung der Marke bestimmt man deshalb, für welche Waren und Dienstleistungen der Markenschutz in Anspruch genommen wird. Die ausgesuchten Waren und Dienstleistungen sind gemäss den Vorgaben eines int. Abkommens (Nizza-Klassifikation) thematisch zu gruppieren – anhand einer vorgegeben Klasseneinteilung. Mit der Klassifikationshilfe kann man nach passenden Begriffen suchen, um das Produkt in die richtige Klasse einzuordnen. Wer eine korrekte Liste einreicht, profitiert sogar von einer schnelleren Erstprüfung.

 

Eine Erweiterung der Waren- und Dienstleistungsliste (WDL) ist nach der Markeneintragung nicht mehr möglich. Hingegen können einzelne Waren oder Dienstleistungen oder ganze Klassen entfernt werden. Immer wieder kommt es vor, dass Anmelder auf Vorrat zusätzliche Waren, Dienstleistungen oder ganze Klassen auswählen. Das ist nicht nur kostspielig, sondern hilft auch wenig: Nach dem Eintrag im Markenregister gilt die Gebrauchspflicht: Die Marke muss innerhalb von fünf Jahren und drei Monaten gebraucht werden.

 

Bei allen hier vorgestellten Schritten ist es ratsam, einen, Spezialisten beizuziehen (Markenberater-/Anwalt).

 
 

Markenschutz-Wissen

  • Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) prüft nicht, ob ein identisches oder ähnliches Zeichen bereits hinterlegt oder bereits registriert ist.
  • Vor der Anmeldung sollte man sich mit einer Recherche absichern. Es ist Sache des Rechtsträgers, seine Rechte geltend zu machen.
  • Wenn die Marke angemeldet wurde, geniesst sie bereits provisorischen Schutz bis zum endgültigen Eintrag.
  • Schutzansprüche gegenüber Dritten können erst nach der Eintragung geltend gemacht werden. Es entscheidet jedoch das Datum der Hinterlegung darüber, wer älteres Recht besitzt.

 

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