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Der King of Pop und das IGE

Mick Jagger, The Beatles oder Michael Jackson. Im IGE haben die Helden der Pop- und Rockmusik ihre Spuren hinterlassen. In einem Marken-Dossier befindet sich sogar ein original Autogramm.

IGE-Markenexpertin Barbara Korp hat das Dossier mit Michael Jacksons Unterschrift entdeckt. Copyright: IGE

Im Markenschutz-Archiv des IGE befinden sich noch einige ältere Dossiers, die nicht vollständig digitalisiert wurden. Markenexpertin Barbara Korp sucht hier an einem Vormittag nach bestimmten Unterlagen und erlebt dabei eine Überraschung: In einer Akte stösst sie auf die Markenanmeldung des 2009 verstorbenen Pop-Giganten Michael Jackson. Auf einem Blatt entdeckt Barbara Korp sogar die originale und beglaubigte Unterschrift des Sängers. «Mein erster Gedanke war: Ist die echt? Den Fund habe ich natürlich mit den Kollegen geteilt. Erst da habe ich realisiert, welche Bedeutung dieses Original hat. Meistens liegen uns nur Kopien vor», sagt die Markenexpertin.

 

Der Jackson-Fund ist deshalb umso bedeutender. Im Archiv des IGE befinden sich noch weitere Unterschriften von Pop-Grössen wie den Beatles, Mick Jagger von den Rolling Stones oder Justin Timberlake – allerdings nur als Kopie.

 
 

Jackson-Marke für Fan-Artikel angemeldet

Der King of Pop hat nicht selber Zeit, die Marke anzumelden. Deshalb kommt eine Firma ins Spiel, die in seinem Namen und seiner Unterschrift aktiv wird. Die Geschichte der Markenanmeldung lässt sich exakt nachverfolgen. Die Triumph International in Los Angeles hat am 22. Februar 1985 im Auftrag von Michael Jackson beim IGE die Wortmarke «Michael Jackson» hinterlegt. Interessant ist der Blick auf die Warenklassen, in denen die Marke aktiv ist. Wer eine Marke anmeldet, muss festlegen, in welchem Bereich er diese benutzen möchte.  Bei Michael Jackson sind es elf Klassen, u.a. für Toilettenseifen, Radioempfänger, Plattenspieler, Schmuckwaren, Posters, Kalender, Schuhwaren oder Puppen. Hier ging es wohl vor allem um den Verkauf von Fan-Artikeln.

 

Der Schutz einer Marke kann beliebig oft verlängert werden

Die Erben des Popstars halten die Marke auch nach seinem Tod weiter aktiv. Dafür wird alle zehn Jahre eine Gebühr beim IGE fällig. Eine Marke kann beliebig oft verlängert werden. Ein Unterschied gegenüber dem zeitlich begrenzten Patent (20 Jahre) und Designschutz (25 Jahre). Musik-Stars machen auch heute Gebrauch vom Markenschutz. Das erleichtert im Streitfall das Vorgehen gegen Dritte. Zum Beispiel, wenn sie ohne Erlaubnis Fan-Artikel mit dem Namen des Stars verkaufen.

 

Name als Marke eintragen – die Grenzen

Personennamen können beim IGE grundsätzlich als Marke hinterlegt werden - unabhängig von der Identität des Hinterlegers und den beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen. Der Grundsatz gilt auch für die Namen von bekannten – realen oder fiktiven – Persönlichkeiten. Eine Ausnahme gilt insbesondere für die Namen von realen Persönlichkeiten, die auf ihrem Gebiet einen sogenannt überragenden Einfluss ausgeübt haben und deren Namen sehr häufig zur Beschreibung des thematischen Inhalts gewisser Waren und/oder Dienstleistungen benutzt werden (z.B. MOZART für Tonträger in der Warenklasse 09).

Herr und Frau Muster haben es also leichter, ihren Namen als Marke einzutragen als ein Superstar.

 

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