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Revision Patentgesetz
Sollen die Patentprüfung in der Schweiz internationalen Standards angepasst und Anmeldungen auch auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft werden?
Die im März 2019 von Ständerat Thomas Hefti eingereichte Motion «Für ein zeitgemässes Schweizer Patent» schlägt ebendies vor. Für Anmelder, die keine solche Vollprüfung wünschen, soll als kostengünstige Alternative ein inhaltlich ungeprüftes Gebrauchsmuster eingeführt werden. Ausserdem verlangt die Motion ein erweitertes Einspruchsverfahren.
Was bisher geschah
Der Bundesrat beauftragt das IGE zur Ausarbeitung einer Botschaft zur Teilrevision des Patentgesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Teilrevision des Patentgesetzes zur Kenntnis genommen. In der Vernehmlassung wurde eine Modernisierung des Patentprüfungsverfahrens grundsätzlich begrüsst. Der Bundesrat will nun der in einzelnen Bereichen geäusserten Kritik mit inhaltlichen Anpassungen der Vorlage Rechnung tragen. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm bis Ende 2022 eine Botschaft zur Teilrevision des Patentgesetzes mit folgenden Eckpunkten ausarbeiten:
- Verzicht auf die Einführung eines Gebrauchsmusters;
- Flexibilisierung der Patentprüfung durch optionale Prüfung sämtlicher Patentierungsvoraussetzungen inkl. Neuheit und erfinderischer Tätigkeit;
- Erhöhung der Rechtssicherheit durch obligatorische Recherche für sämtliche Patentanmeldungen;
- Verzicht auf das Einspruchsverfahren bei gleichzeitiger Erweiterung der Beschwerdemöglichkeit;
- Einsetzung des Bundespatentgerichts (BPatGer) als Beschwerdeinstanz gegen Verfügungen des IGE anstelle des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer).
Das IGE wird nun einen entsprechenden Entwurf inklusive Botschaft zu Handen des Parlaments ausarbeiten.
Das Vernehmlassungsverfahren zur Patentgesetzrevision ist abgeschlossen
Die Vernehmlassung dauerte bis zum 1. Februar 2021. Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sind auf www.admin.ch verfügbar. Die eingegangenen Stellungnahmen (pdf) werden nun vom IGE ausgewertet.
Der Bundesrat eröffnet das Vernehmlassungsverfahren
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Patentgesetzes eröffnet. Sie dauert bis zum 1. Februar 2021.
Das IGE erarbeitet den Vorentwurf zur Revision des Patentgesetzes
Nach der Annahme der Motion durch den Bundesrat am 29. Mai 2019 hat der Ständerat die Motion am 4. Juni 2019 und der Nationalrat am 12. Dezember 2019 gutgeheissen. Als Folge erarbeitet das IGE als zuständige Fachstelle des Bundes einen Vorentwurf und den erläuternden Bericht zur Revision des Patentgesetzes.
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