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Von wegen alles Käse: Markenrecht rund ums Fondue

Draussen fällt Schnee, drinnen dampft das Caquelon. Bei einem gemütlichen Fondue entsteht ein lebhaftes Gespräch über Käse, Herkunft – und Markenschutz. Kann man den Begriff «Fondue» als Marke schützen? Kann ich mein Fondue als «AOP» bezeichnen? Der Milchtechnologe Karl diskutiert dazu in geselliger Runde am Caquelon mit seinen Bekannten vom IGE.

Fondue - Bild: iStock, Copyright Anna Nahabed
Fondue - Bild: iStock, Copyright Anna Nahabed
 

Kann ich «Fondue» als Marke schützen?

Die Antwort lautet klar «nein» – sofern du die Marke z. B. für Käse schützen willst. Bei «Fondue» handelt es sich um einen Sachbegriff, der in Verbindung mit Käse beschreibend ist: «Käse» stellt einen Bestandteil von Fondue dar. Unproblematisch ist «Fondue» hingegen in Verbindung mit Waren oder Dienstleistungen, die nichts direkt mit Fondue zu tun haben, z. B. Kleidung, Kopiergeräte oder Transportdienstleistungen.

 

Und wenn ich meinem Fondue einen spezifischen Namen gebe, z. B. «Trüffel-Fondue» oder «Karl’s Käsefondue»?

Beim «Trüffel-Fondue» handelt es sich um ein im Schweizer Markt übliches Fondue. «Trüffel» beschreibt lediglich einen Bestandteil des Fondues und vermag dem Zeichen daher keine Unterscheidungskraft zu verleihen. Der Begriff muss daher für alle Wettbewerber frei verfügbar bleiben und darf nicht monopolisiert werden. Der Name «Karl’s Käsefondue» wäre hingegen für Käse eintragungsfähig, da es sich bei «Karl» um einen Vornamen handelt, wodurch der Kunde klar eine Marke und nicht nur eine Sachbezeichnung in der Wortkombination sieht.

 

Was passiert, wenn es die Marke «Karl’s Käsefondue» schon gibt?

Bevor man ein Markengesuch einreicht, sollte man stets in der Markendatenbank prüfen, ob es bereits ähnliche Eintragungen gibt. Das IGE prüft nicht, ob identische oder ähnliche Zeichen existieren, sondern ob ein Zeichen die geltenden Schutzvoraussetzungen erfüllt. Besteht bereits eine ähnliche oder identische Marke wie beispielsweise «Karl’s Käsefondue», kann die Inhaberin dieser älteren Marke innert drei Monaten nach deren Veröffentlichung auf Swissreg beim IGE einen Widerspruch einreichen oder jederzeit Klage vor einem ordentlichen Gericht erheben.

 

Während das Brot getunkt wird, läuft das Gespräch weiter. Markenrecht und Fondue – eine Kombination, die mehr Facetten hat, als man zunächst vermuten würde.

 

Wenn ich die Marke auch ins Ausland bringen will – gilt der Schweizer Schutz dort auch?

Markenschutz ist territorial begrenzt. Eine in der Schweiz eingetragene Marke schützt nur hier. Wer ins Ausland verkaufen will, sollte über einen Schutz ausserhalb der Schweiz nachdenken. Ist deine Marke bereits in der Schweiz geschützt, kannst du den Schutz via IGE mittels internationalem Verfahren auf andere Länder ausdehnen. Wo der Schutz Sinn macht, hängt von deiner Schutzstrategie ab.

 

Ich habe gesehen, dass verschiedene Fondues Käse mit der Bezeichnung «AOP» enthalten. Könnte ich mein «Karls Fondue AOP» als geschützte Bezeichnung eintragen lassen?

Nein. Eine AOP (Appellation d’Origine Protégée) ist eine geschützte Ursprungsbezeichnung, die die geografische Herkunft und die Qualität eines landwirtschaftlichen Produkts sichert – zum Beispiel bei Käse wie Gruyère oder Sbrinz. Fondue ist dagegen ein Gericht und nicht auf ein genau definiertes Gebiet oder eine streng geregelte Herstellung festgelegt, daher kann es keine eigene AOP erhalten. Auch wenn du Käse mit AOP verwendest, wird das Gericht selbst dadurch nicht zu einem AOP-Produkt, da die Bezeichnung nur für die einzelnen Käse gilt.

 

Die Bäuche sind voll, das Caquelon leer, doch die Diskussion bleibt: Markenschutz ist auch beim Fondue ein spannendes Thema.

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