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Wenn die Marke den Besitzer wechselt: Das sollten Sie wissen

Geschützte Marken können tatsächlich unbegrenzt in Gebrauch sein. Mitunter wechseln sie dabei den Besitzer. Wir erläutern, wie eine Marke zu einem Handelsgut wird und was es bei der Übertragung zu beachten gilt.

Wenn die Marke übertragen wird, sollte der neue Besitzer einige Punkte beachten. Copyright: iStock

Das IGE prüft jährlich zahlreiche Markenanmeldungen. Aktuell sind Tausende Marken im Register eingetragen, was es zum beliebtesten Schutzrecht in der Schweiz macht. Aus unterschiedlichen Gründen finden manche Marken ein neues Zuhause.

 

Die übertragene Marke gemäss Eintrag nutzen

Eingetragene Schutzrechte, zu denen Patente, Designs und Marken gehören, sind grundsätzlich durch Vertrag oder Erbschaft übertragbar. «Die Übertragung zwischen zwei Unternehmen ist der häufigste Fall, den wir im IGE erleben», sagt IGE-Markenexpertin Xenia Abdin. Diese kann sich auf alle Waren und Dienstleistungen beziehen, für die die Marke eingetragen ist, aber auch eine Teilübertragung ist möglich. Ein klarer und gut formulierter Vertrag ist dabei entscheidend, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn ein Pfand auf einem Schutzrecht besteht, bleibt das Pfand bestehen, auch wenn das Schutzrecht übertragen wird. Das Pfand geht in der Regel auf den neuen Eigentümer des Schutzrechts über, sofern im Pfandvertrag oder in der Übertragungsvereinbarung nichts anderes geregelt ist.

 

Nach der Übertragung das Register aktualisieren

Der neue Inhaber sollte das Markenregister aktualisieren lassen, um Klarheit zu schaffen. Im Schweizer Markenregister (www.swissreg.ch) lässt sich prüfen, wem eine Marke gehört. Wird sie verkauft, ist es die Verantwortung des neuen Eigentümers, den kostenlosen Eintrag beim IGE aktualisieren zu lassen. Dies gewährleistet Transparenz gegenüber Dritten. In das Register wird nur das eingetragen, was dem IGE gemeldet wird. Wurde eine Marke vertraglich übertragen, aber dem IGE wurde kein Antrag auf Eintragung ins Markenregister gestellt, ist der neue Inhaber dort nicht ersichtlich. Es kann ratsam sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos zu gestalten (siehe unten «IP-Beratungsnetzwerk»).

 
 

An die Verlängerung der Marke denken

«Neben dem Eintrag geht es auch darum, keine Fristen zu verpassen», so die Markenexpertin. Wer in den Besitz einer Marke gelangt, sollte umgehend prüfen, wann die nächste Verlängerungsgebühr fällig ist (alle 10 Jahre). Bereits 12 Monate vor Schutzablauf, kann eine Verlängerung der Marke beim IGE beantragt werden. Durch die Zahlung der Verlängerungsgebühr bleibt die Marke im zehnjährigen Rhythmus geschützt. Verpasst man die Frist, kann das Schutzrecht verloren gehen. Wer unsicher ist, wann die nächste Gebühr fällig wird, kann sich an das IGE wenden.

Vorsicht ist geboten, wenn es sich um internationale Marken handelt, da hier zusätzliche Schritte erforderlich sein könnten. Es ist wichtig, sich über mögliche Kosten der Übertragung im Klaren zu sein (Inhaberänderung OMPI/WIPO). Hier kann das IGE weitere Informationen bieten.

 

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Die Marke ist ein Vertrag für die Ewigkeit

Eine Marke ist ein Erkennungszeichen für die eigenen Waren und Dienstleistungen. Der Schutz hält nicht nur Trittbrettfahrer fern. Einmal registriert, kann die Lebensdauer der Marke alle zehn Jahre wieder verlängert werden. Im Idealfall wird sie über Generationen zum eindeutigen Erkennungsmerkmal. Ein Blick auf grosse Namen in der Schweiz und weltweit aus allen möglichen Branchen zeigt, dass dieses «lebenslänglich» bei Marken Sinn macht. Sie wächst mit dem Unternehmen und kann an Wert gewinnen.

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