1996 wurde aus dem Bundesamt für Geistiges Eigentum (BAGE) das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Eine Besonderheit nahm man in die neue Ära mit: Kreative konnten dem IGE Designobjekte per Paket zuschicken. Von Flaschen, Polizeimützen und Badearmaturen bis hin zu Teppich- und Stoffmustern wurde eine grosse Vielfalt an Objekten zum Designschutz eingereicht. Sogar Zeichnungen von Autos und Reifenprofilen fanden ihren Weg ins Institut. Einige dieser Gegenstände befinden sich noch heute im Archiv des IGE – als Zeitzeugen des Schweizer Designs von Unternehmen und Privatpersonen.
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30 Jahre IGE: Die geheimnisvollen Designschutz-Pakete
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) feiert sein 30-jähriges Bestehen. In den Anfangsjahren erhielt das Institut regelmässig geheimnisvolle Pakete, die teilweise mit Wachssiegeln verschlossen waren. Dahinter steckte eine Besonderheit des Designschutzes.
Gesetzliche Grundlage für die Pakete
Basis für diese Designschutz-Pakete war das Gesetz über Muster und Modelle, das bereits am 1. April 1889 in Kraft trat und 1900 totalrevidiert wurde. Die Totalrevision sah ausdrücklich die Einreichung per Paket vor, weil damals unter anderem Kameras noch nicht verbreitet waren, um die Objekte zu dokumentieren. Deshalb wurden häufig physische Originale oder getreue Nachbildungen in versiegelten Paketen verschickt.
Die Hinterlegung galt als erfolgt, sobald das Paket bei einer schweizerischen Poststelle aufgegeben wurde. Das Datum des Poststempels diente als Prioritätsdatum. Die Möglichkeit der «geheimen Hinterlegung» war ebenfalls im Gesetz verankert: Dabei wurden die Objekte in einem versiegelten Umschlag oder Paket eingereicht, das vom Amt erst nach Ablauf der ersten Schutzperiode entsiegelt. Die Pakete wurden nach Eingang geprüft, zur Anmeldung verarbeitet. Danach wurden je nach Bedeutung, Platzverhältnissen und Praxis entweder archiviert oder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist entsorgt.
Vom Paket zum digitalen Bild
Nach über 100 Jahren und tiefgreifenden Entwicklungen in Fotografie und Digitalisierung, wurde das alte Muster- und Modellrecht abgelöst. 2002 trat das Designgesetz (DesG) in Kraft. Seither gilt ein Design als hinterlegt, wenn beim IGE ein Eintragungsgesuch zusammen mit einer zur Reproduktion geeigneten Abbildung des Designs eingereicht wird.
Seit dem neuen Gesetz ist eine Vorgabe, dass mit der Anmeldung auch Bilder eingereicht werden – sei es als Zeichnung oder Foto zusammen mit dem Anmeldeformular. 98% der Kunden wählen den Weg per E-Mail, der Rest schickt die Anmeldung per Post oder kommt persönlich im IGE vorbei. Entscheidend für den Schutz sind die Abbildungen, auf denen das Design zu sehen ist.
Das Archiv als Schatzkammer der Designgeschichte
Geblieben sind zahlreiche Gegenstände im IGE-Archiv, die fotografiert und dokumentiert wurden. Einige Objekte werden noch immer physisch aufbewahrt, insbesondere besonders aussagekräftige oder typische Stücke. In der Sammlung finden sich auch zahlreiche Designzeichnungen aus dem Ausland; der Bestand reicht zurück bis in die 1970er‑Jahre und spiegelt Trends, Materialien und Formensprachen vergangener Jahrzehnte wider.
Heute, 30 Jahre nach der Gründung des IGE, sind diese Pakete und Objekte zu einem Stück gelebter Designgeschichte geworden – und erinnern daran, wie sehr sich nicht nur das Design selbst, sondern auch seine Anmeldung verändert hat.